Wie stehen Sie zur Kopplung der Arbeitszeit an die Lebenserwartung, zu höheren Steuern für gutverdienende Angestellte, der laxen Erbschaftsteuer und der Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Sehr geehrte Herr L.,
Wir unterstützen den Reformvorschlag der Rentenkommission: Das Renteneintrittsalter soll moderat angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. D.h. auch: Eine Rente “mit 70” wird es bis zum Jahr 2091 voraussichtlich nicht geben!
Steuererhöhungen lehnen wir grundsätzlich ab. Deutschland hat keine Einnahmenschwäche – es braucht kein Mehr an Steuern, sondern ein Mehr an wirtschaftlicher Perspektive. Unser Ziel ist es, die Steuerlast für die arbeitende Bevölkerung zu senken, nicht zu erhöhen. In der jetzigen wirtschaftlichen Lage führen große Steuererhöhungen zu noch weniger Wirtschaftswachstum und mehr Arbeitsplatzverlust. Das kann in niemandes Interesse sein.
Die CSU verfolgt seit Langem einen eigenen Reformplan: Wir wollen die Freibeträge deutlich erhöhen und die Erbschaftsteuer regionalisieren. Der Staat darf sich nicht unverhältnismäßig an der Lebensleistung von Eltern bereichern, die jahrzehntelang Wohlstand erarbeitet und Steuern gezahlt haben, um ihre Kinder und Enkel abzusichern. Insbesondere ist es ungerecht, wenn die regionalen Verhältnisse (z.B. Grundstückspreise) nicht berücksichtigt werden und im schlimmsten Fall Eigentum verkauft werden muss, um Steuern zu bedienen. Das führt z.B. im Mietmarkt zu einer Verschlimmbesserung, weil kleine private Vermieter verdrängt und große Gesellschaften mehr und mehr den Markt übernehmen. Daneben muss die Erbschaftssteuer die schonen, die das Geld nicht für sich selbst nutzen, sondern dafür, ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Klar ist: Wer das Geld verjubelt und sich damit nur selbst ein schönes Leben macht, darf Steuern zahlen, aber wer es weiterhin investiert hält und damit Arbeitsplätze oder Wohnraum schafft, den sollten wir nicht über Gebühr belasten.
Das IFG ist eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates – daran besteht kein Zweifel. Die geplante Reform zielt jedoch nicht auf seine Abschaffung, sondern auf seine Anpassung: Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen besser vor Anfeindungen geschützt, sicherheitsrelevante Informationen stärker abgesichert und missbräuchliche oder besonders aufwendige Anfragen eingedämmt werden. IFG-Anfragen beschäftigen mittlerweile weite Teile der Bundesverwaltung regelmäßig und sehr ausführlich. Wenn wir 8% Personal, wie beschlossen, abbauen wollen, müssen wir auch das IFG maßvoll anpassen. Ein beschlossenes Gesetz liegt noch nicht vor; die konkreten Regelungen werden im parlamentarischen Verfahren sorgfältig abgewogen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad Körner
