NRW will Handel mit persönl. Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Als Historiker der jüd. Geschichte habe ich 1 ganz simpel klingende Frage: Was ist ein unmittelbarer Bezug zu Holocaust durch Kugeln?
Sie zitieren nach meiner Frage Ihre NRW-Kolleg*nnen:
"Etwaige in Altersarmut lebende jüdische Menschen sind nicht gehindert, ihre persönlichen Gegenstände zu verkaufen. Auch einem unmittelbaren Bezug zum Verfolgungsschicksal betroffener Personen, schafft § 2 Nr. 1 des Gesetzesentwurfs eine rechtssichere Grundlage, die eine Veräußerung im Sinne des Andenkens und der Würde der Opfer des Nationalsozialismus ermöglicht."
Als Historiker der jüd. Geschichte habe ich 1 simpel klingende historiografische & gesetzesentwurfsbezogene rechts- & europapolitische Frage (auch zur Rechtssicherheit, asking for the best friend):
Was ist (nach dem Gesetzesentwurf) ein als unspezifischer Rechtsbegriff laienhaft bzw. entlastend sog. "unmittelbarer" Bezug zu "Holocaust durch Kugeln" (https://tinyurl.com/yc4twe9c ; https://tinyurl.com/55tz3z2x) & ohne Kugeln? Stellten 100tausendfache Judenmöbelversteigerungen allein in Hamburg einen un- oder nur mittelbaren Holocaustbezug dar? https://tinyurl.com/mpwa4h47
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Rückfrage. Wir haben erneut unsere Kolleg*innen in NRW hinzugezogen für die Beantwortung ihrer Frage:
Bei dem "unmittelbaren" Bezug der Gegenstände zu dem Verfolgungsschicksal der Opfer des Holocausts handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im konkreten Einzelfall unter Würdigung aller relevanten Umstände ausgelegt werden muss. Entscheidend dürfte sein, dass sich der Bezug aus den Gegenständen selbst ergibt und dass diese Gegenstände geeignet sein müssen, das Andenken an die Opfer zu bewahren, was einen gewissen immanenten informativen Wert der Gegenstände voraussetzt, welcher in Kombination mit historischen Informationen einen Rückschluss auf das Verfolgungsschicksal zulässt. Gegenstände bei denen der unmittelbare Bezug zum Beispiel unproblematisch anzunehmen ist sind:
• Briefe von und an KZ-Häftlinge,
• Tagebücher von KZ-Häftlingen,
• Krankenunterlagen und ärztliche Gutachten mit personenbezogenen Daten von durch in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Personen, sowie
• „Judensterne“.
Soweit Möbel selbst keinen unmittelbaren Bezug zu dem Verfolgungsschicksal aufweisen und auch keinen eigenen Informationswert (wie beispielsweise einen „Judenstern“) enthalten, dürften sie nicht unter das Gesetz fallen. Eine andere Ansicht dürfte gut vertretbar sein. Das Gesetz oder die hier vorgenommene Auslegung des Gesetzes ändert jedoch nichts daran, dass der massenweise Verkauf von Möbeln gegebenenfalls gleichermaßen unmoralisch gewesen sein kann. Die zitierten Bücher konnten leider hier nicht zur Kenntnis genommen werden.
Ich hoffe ich konnte damit Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lena Gumnior
