Wie werden sie als Abgeordneter zum Gesetzesvorhagen der Aufweichung des Klimschutzgesetzes und speziell der verbindlichen Sektorenziele stimmen und weshalb?

Macit Karaahmetoglu
Macit Karaahmetoğlu
SPD
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Frage von Magnus R. •

Wie werden sie als Abgeordneter zum Gesetzesvorhagen der Aufweichung des Klimschutzgesetzes und speziell der verbindlichen Sektorenziele stimmen und weshalb?

Warum muss ausgerechnet eine Rot-Grün-Gelbe Regierung das Klimaschutzgesetz aufweichen?
Wenn die Opposition das vor hätte, würden sie wahrscheinlich schärfsten Protest einlegen...

Macit Karaahmetoglu
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie verwenden mehrfach den Ausdruck „Aufweichung“, weshalb ich gerne richtigstellen möchte, worum es beim Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes geht.

Mit dem Klimaschutzgesetz regeln wir verbindlich, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Weiterentwicklung des Gesetzes geeinigt. Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren zur geplanten Gesetzesnovelle werden wir den vorliegenden Entwurf sorgfältig beraten. Wichtig ist vor allem eines: durch die Reform des Klimaschutzgesetzes darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als es nach bisheriger Gesetzesversion möglich gewesen wäre. Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert.

Aber es gibt natürlich Änderungen am Gesetz – sonst bräuchte es keine Reform: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend sein soll – was manch einer als „Aufweichung“ deutet. Dabei wird es weiterhin eine Betrachtung der einzelnen Sektoren geben. Wir müssen aber anerkennen, dass die Pflicht bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind neben kurzfristigen Maßnahmen auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können. Deshalb wollen wir das Klimaschutzgesetz diesbezüglich weiterentwickeln und besser machen.

Der jetzige Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen muss. Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klimaziele befinden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung betrachtet wird. Das bedeutet: Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird in Zukunft auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen.

Die Einhaltung der Klimaschutzziele und der damit erlaubten Emissionsmengen soll gemäß dem Gesetzentwurf zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Die sektorübergreifenden Jahresemissionsmengen werden damit zur zentralen Steuerungsgröße des Klimaschutzgesetzes. Zukünftig soll also zuallererst die Summe der Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 entscheidend sein.

Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen.

Wir beraten das Gesetzesvorhaben ab diesem September im Bundestag - bei einer Abstimmung werde ich, erfolgreiche Verhandlungen vorausgesetzt, für die Gesetzesreform stimmen. Der aktuelle Bericht des Expertenrates für Klimafragen hat gezeigt, dass es im Klimaschutz weiterer Anstrengungen bedarf, obwohl die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf den Weg gebracht hat. Deshalb wird es in den Beratungen wichtig sein, dass eine Regelung gefunden wird, die den Druck zum Handeln auf die Bundesregierung aufrechterhält und mehr Verbindlichkeit schafft, falls sich abzeichnen sollte, dass die Ziele verfehlt werden sollten. Ein Aufweichen der Klimaziele werden wir nicht akzeptieren!

Mit freundlichen Grüßen

 

Macit Karaahmetoglu, MdB

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