Sehr geehrter Herr Özdemir, kann ich davon ausgehen, dass Sie dem Verbotsantrag gegen die AfD zustimmen werden?
Die AfD ist in einigen Bundesländern gesichert Rechstextrem, hat einen Landesvorsitzenden Faschisten und spätestens ihr Auftritt in Thüringen hat gezeigt, dass diese Partei die Demokratie von Innen zerstören will. Setzen Sie sich für die Demokrarie ein und leiten ein Verbotsverfahren ein?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich braucht ein solches Verbotsverfahren eine sehr gründliche Vorbereitung mit Blick darauf, dass ein solches Parteienverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht bis zu 10 Jahre dauern kann. Denn nach Artikel 21 Absatz 2 GG wurde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stets dahin ausgelegt, dass allein die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen für ein Verbot nicht ausreicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint, sie also eine gewisse Potentialität besitzt.
Wichtiger erscheint es mir aktuell, dass die Gerichte die AfD in ihre Schranken weisen, so wie es der Thüringer Verfassungsgerichtshof vor Kurzem nach dem Eklat um Alterspräsident Jürgen Treutler umgesetzt hat. Wir sollten zudem nicht vergessen, dass die Wählerinnen und Wähler der AfD bei einem Parteienverbot nicht einfach verschwinden.
Deshalb gilt es unsere Energie vielmehr daraufzulegen, die Menschen, die nicht mehr an die Leistungsgerechtigkeit im Sozialstatt glauben, wieder von unserer Politik zu überzeugen!
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir