Bleibt Bayern der einzige Dienstherr ohne Pauschale Beihilfe?
Hallo Herr Knoll,
immer mehr Bundesländer möchten ihre gesetzlich versicherten Beamten über die pauschale Beihilfe finanziell entlasten. Dies macht das Beamtentum allgemein attraktiver und bekämpft die soziale Ungerechtigkeit im System.
Ein konkretes Rechenbeispiel: In Bayern zahlt man mit einer A13-Besoldung monatlich über 900 € als freiwillig Versicherter in die gesetzliche Krankenkasse. In Baden-Württemberg erhält man dafür monatlich ca. 450 € pauschal zurück. Das macht das Nachbarland für gesetzlich versicherte Beamte deutlich attraktiver.
Bayern hat meines Wissens im Landtag bereits zweimal gegen die pauschale Beihilfe gestimmt. Heißt das, dass Bayern am Ende der einzige Dienstherr Deutschlands bleiben will, der seinen Beamten diese Entlastung verwehrt?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und den interessanten Vergleich bezüglich der Beihilfesysteme.
Die Frage der pauschalen Beihilfe ist ein zentrales Thema in der öffentlichen Dienstrechtsdebatte, das regelmäßig und intensiv diskutiert wird. Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Nein, Bayern ist keineswegs der einzige Dienstherr ohne pauschale Beihilfe. Der Bund sowie mehrere Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland – halten ebenso wie der Freistaat Bayern am etablierten System der individuellen Beihilfe fest. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Hauptgründe:
1. Das Prinzip der ergänzenden Fürsorge: Das klassische Beihilfesystem baut darauf auf, dass der Dienstherr im Krankheitsfall einen prozentualen Anteil (je nach Familienstand meist 50 bis 80 Prozent) der tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen übernimmt. Den Rest decken Beamtinnen und Beamte über eine beihilfekonforme private Pflege- und Krankenversicherung ab. Die pauschale Beihilfe würde ein völlig neues System etablieren, bei dem der Staat einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt – unabhängig von den real entstehenden Gesundheitskosten.
2. Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit für die öffentlichen Haushalte: Eine Einführung der pauschalen Beihilfe würde für den Landeshaushalt erhebliche, dauerhafte Mehrkosten bedeuten. Anders als bei der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge in der GKV mit steigendem Einkommen (gekoppelt an die Beitragsbemessungsgrenze). Da die weit überwiegende Mehrheit der bayerischen Beamtinnen und Beamten privat versichert ist, schützt das aktuelle System Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor dynamisch steigenden Pauschalbeiträgen, ohne die Versorgungsqualität im Krankheitsfall einzuschränken.
Dennoch bin ich mir der von Ihnen geschilderten Herausforderung bewusst: Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich – sei es aufgrund von Vorerkrankungen oder individuellen Lebensumständen – freiwillig in der GKV versichern, stellt der volle Eigenanteil eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Wir beobachten die Erfahrungen in den Ländern, die die pauschale Beihilfe eingeführt haben, sehr genau. Bislang hat sich der Bayerische Landtag jedoch aus den genannten haushalterischen und systematischen Erwägungen mehrheitlich gegen einen Systemwechsel entschieden. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Attraktivität des bayerischen öffentlichen Dienstes durch starke Rahmenbedingungen, moderne Arbeitszeitmodelle und faire Besoldung hochzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Knoll MdL
Abgeordneter
