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Warum führt die Regie. ein Transparenzport. ein, behält aber so weitreichende Ausnahmen für Sicherheitsbeh.u.Wirtschaftsgeh. bei, dass kritische Entschei. für Bürger weiterhin im Verborgenem bleiben?

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Manuel Knoll
CSU
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Frage von Suna G. •

Warum führt die Regie. ein Transparenzport. ein, behält aber so weitreichende Ausnahmen für Sicherheitsbeh.u.Wirtschaftsgeh. bei, dass kritische Entschei. für Bürger weiterhin im Verborgenem bleiben?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Nachfrage zur Gestaltung von Transparenzportalen.

Da Sie in Ihrer Nachricht kein konkretes Portal oder Bundesland nennen, möchte ich Ihnen gerne die übergeordneten Grundsätze erläutern, die für Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland – egal ob auf Bundes- oder Landesebene – gelten. Mit der Einführung von Transparenzportalen geht ein grundlegender Paradigmenwechsel einher: Es gilt der Grundsatz, dass Informationen der öffentlichen Hand grundsätzlich zugänglich sein müssen, anstatt sie wie früher unter Verschluss zu halten.

Es ist verfassungsrechtlich dennoch zwingend geboten, dass solche Gesetze auch Ausnahmetatbestände enthalten. Der Gesetzgeber muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit im Einzelfall gegen andere hochrangige Schutzgüter abwägen:

1. Schutz der öffentlichen Sicherheit: Sicherheitsbehörden wie die Polizei oder der Verfassungsschutz arbeiten mit Ermittlungsmethoden, Ermittlungsakten und IT-Sicherheitskonzepten. Eine Offenlegung dieser Daten könnte laufende Ermittlungen vereiteln, Quellenschutz gefährden oder Angriffspunkte für Kriminalität und Cyberattacken liefern.

2. Schutz von Wirtschafts- und Betriebsgeheimnissen: Wenn die öffentliche Hand Aufträge an private Unternehmen vergibt (z. B. im Bau- oder IT-Bereich), betrifft dies oft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Firmen. Ohne einen rechtlichen Schutz würden sich innovative Unternehmen aus Sorge vor Ausspähung nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Wichtig ist dabei: Diese Ausnahmen gelten keineswegs schrankenlos oder nach freiem Ermessen der Behörden. Jede Vorenthaltung einer Information muss im Einzelfall konkret rechtlich begründet werden. Bürgerinnen und Bürger haben bei Ablehnungen stets die Möglichkeit, sich an den jeweiligen unabhängigen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten zu wenden oder den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten. Sollten Sie sich auf ein ganz bestimmtes Gesetz oder Transparenzportal beziehen, lassen Sie es mich gerne wissen, damit ich Ihnen dazu spezifische Details nennen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Knoll MdL
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