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Als Vorsitzender des Kontrollgremiums für die Geheimdienste: Sehen Sie einen Widerspruch darin, dass ausgerechnet mit „Sicherheitslage" die Bürgerrechte beim IFG beschnitten werden sollen?

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Marc Henrichmann
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Frage von Sascha L. •

Als Vorsitzender des Kontrollgremiums für die Geheimdienste: Sehen Sie einen Widerspruch darin, dass ausgerechnet mit „Sicherheitslage" die Bürgerrechte beim IFG beschnitten werden sollen?

Sehr geehrter Herr Henrichmann,der Koalitionsausschuss (CDU/CSU/SPD) hat am 1.7.2026 eine Reform des IFG beschlossen, die Kritiker:innen faktisch als Abschaffung werten: Auskunft nur noch bei nachgewiesenem „berechtigten Interesse" statt wie bisher voraussetzungslos, Ausschluss von Nicht-EU-Bürger:innen, Organisationen (u. a. FragDenStaat, Pro Asyl, Deutsche Umwelthilfe) und Journalist:innen, Wegfall der Gebührendeckelung, pauschale Schwärzung von Sachbearbeiter-Namen. Als Begründung dient laut Koalitionsausschuss eine „komplexe Bedrohungslage von innen und außen" bei kritischer Infrastruktur und Spionageabwehr.Als Vorsitzender des PKGr wissen Sie besser als die meisten, wie wichtig wirksame Kontrolle staatlichen Handelns ist, auch durch die Öffentlichkeit selbst. Wie bewerten Sie diese Reform fachlich, und werden Sie sich im Innenausschuss dagegen positionieren?Quellen: taz.de, fragdenstaat.de (Juli 2026).

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Ich sehe keinen Widerspruch in den jetzt diskutierten Änderungen zum IFG. Im Gegenteil: Wie Sie es auch schon angesprochen haben, ist die Sicherheitslage aktuell eine andere. 

Selbstverständlich sollen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein Auskunftsrecht innehaben. Die Beschränkungen halte aber auch ich für notwendig. Insbesondere müssen sensible Bereiche, wie z.B. kritische Infrastruktur, Spionage- oder Terrorismusabwehr besser geschützt werden. Bisher konnten beispielsweise ausländische Nachrichtendienste problemlos sensible Informationen über kritische Einrichtungen, Stromtrassen u. s. w. abfragen (lassen). Da die auskunftgebende Stelle dabei regelmäßig nicht über die Personalien des Fragenden verfügte, waren unkontrollierte Informationsabflüsse nicht auszuschließen. Selbstverständlich muss klar abgewogen werden. Demokratie lebt davon, dass Regierende durch das Volkssouverän kontrolliert werden, auf der anderen Seite muss sichergestellt werden, dass sicherheitsrelevante Informationen nicht an unbekannte Drittpersonen abfließen können. 

Im Übrigen sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass beispielsweise die Auskünfte rund um den Stromausfall in Berlin nach dem Anschlag im Januar und die daraus resultierenden Folgen nicht etwa über das IFG, sondern über den in jedem Falle bestehenden allgemeinen presserechtlichen Auskunftsanspruch eingeholt wurden. 

Für Rückfragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen jederzeit auch unter marc.henrichmann@bundestag.de zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

 

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