wann befürworten Sie das Prüfverfahren zum Verbot der AfD.

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Marc Henrichmann
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Frage von Manfred B. •

wann befürworten Sie das Prüfverfahren zum Verbot der AfD.

Guten Tag Herr Heinrichmann,
wann befürworten Sie das Prüfverfahren zum Verbot der AfD. Es liegen ja schon einige geprüfte Daten und nun auch noch die Mails vor um ein Prüfverfahren einzuleiten.Das Grundgesetz gibt uns ja zum Glück die Möglichkeit was sich aus der Geschichte her begründet rechtzeitig zu handeln.
Mit freundlichen Gruß
Manfred B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne antworte ich Ihnen. 

Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Für ein solches Parteiverbot gelten jedoch auch sehr hohe Hürden. Die Anforderungen an ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt, sind damit erheblich und ein Parteienverbot ist ultima ratio. Selbst für die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ in der Gesamtprägung der AfD sah das Verwaltungsgericht Köln in einem anderen Verfahren bislang nicht genügend Anzeichen. Das müsste dann in einem „erst-recht-Schluss“ dann auch für ein noch weitergehendes Parteienverbot gelten.

In erster Linie ist es Aufgabe der Bundesregierung – auch auf Grundlage der ihr von den Nachrichtendiensten gelieferten Erkenntnisse –, zu beurteilen, ob diese Hürden insgesamt oder auf einzelne Landesverbände überschritten werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den umfassendsten Überblick darüber, ob ein solches Verfahren Erfolg haben könnte. Die Ereignisse um die gehackten E-Mails können dabei eine Rolle spielen. Dies zu beurteilen, liegt allerdings nicht in meinem Ermessen. Derzeit stehe ich einem Verbotsverfahren (noch) eher skeptisch gegenüber. 

Es ist größte Sorgfalt geboten und vor übereilten Schnellschüssen zu warnen. Denn von einem erfolglosen Verbotsverfahren würde meiner Meinung nach einzig und allein die Partei profitieren. Bis die erste Verhandlung angesetzt ist, dürfte die nächste Bundestagswahl vorüber sein und die AfD in der Zwischenzeit um ein Mobilisierungsthema reicher sein. Zudem ist die Partei aus demokratischen Wahlen hervorgegangen und erstarkt. 

Sobald aber klar ist, dass ein Verbotsverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde, unterstütze ich dieses. 

Ich hoffe, Sie können meine Ausführungen nachvollziehen. Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen oder Anmerkungen jederzeit auch unter marc.henrichmann@bundestag.de zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

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