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Werden Sie einem Reformpaket zustimmen, das beide Maßnahmen umfasst? Falls ja, warum? Falls nein, werden Sie sich aktiv gegen beide Maßnahmen und ihre Verknüpfung einsetzen?

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Marc Henrichmann
CDU
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Frage von Melanie R. •

Werden Sie einem Reformpaket zustimmen, das beide Maßnahmen umfasst? Falls ja, warum? Falls nein, werden Sie sich aktiv gegen beide Maßnahmen und ihre Verknüpfung einsetzen?

Sehr geehrter Herr Henrichmann,

derzeit werden eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag und eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters als Reformpaket diskutiert.

Beide Vorhaben lehne ich entschieden ab. Die AU-Pflicht halte ich für ein Misstrauensvotum gegenüber Beschäftigten und für eine unnötige Belastung der Arztpraxen. Gleichzeitig habe ich den Eindruck, dass die Debatte über die AU-Regelung von der deutlich weitreichenderen Erhöhung des Rentenalters ablenkt.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

für Ihre Fragen danke ich.

Derzeit handelt es sich bei beiden Vorhaben lediglich um Beschlüsse des Koalitionsausschusses. Detaillierte Regelungen, die in ein Gesetz münden, liegen noch nicht vor, so dass diese Beratungen grundsätzlich noch abzuwarten sind.

Da aber auch heute schon die Regeln gelten, dass, wer krank ist, dem Arbeitgeber die Krankheit sofort melden muss und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („AU“) in der Regel ab dem 4. Krankheitstag einzureichen ist, steht aus meiner Sicht zunächst dem Vorhaben hinsichtlich der AU nichts entgegen. Schon heute gilt: Arbeitgeber dürfen eine AU ab dem 1. Tag verlangen und zahlreiche viele Arbeitgeber tun dies auch.

Künftig soll nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses die ärztliche Bescheinigung grundsätzlich ab dem 1. Krankheitstag vorliegen. Das heißt: Sobald jemand krank ist und nicht arbeiten kann, wird das auch ärztlich bestätigt. Videosprechstunden und die Möglichkeit der rückwirkenden AU bleiben aber erhalten. Es geht darum, eine transparente, missbrauchsunanfällige und faire Regel zu haben, die sowohl diejenigen schützt, die krank sind, als auch diejenigen, die den jeweiligen Job in der Zeit eines Ausfalls erledigen. Trotz der neuen Regel bleiben abweichende Vereinbarungen in Tarifverträgen und Betrieben weiterhin möglich. 

Auch hinsichtlich der sog. Rentenreform sind die Beratungen über einen Gesetzentwurf dem Vernehmen nach noch in vollem Gange. Die von der eingesetzten Rentenkommission ausgearbeiteten Vorschläge sollen, wie auch die Krankenkassenreform, möglichst ausgewogen ausgestaltet werden. Ein viel diskutierter Rentenbeginn ab 70. soll beispielsweise bereits vom Tisch sein, ebenso wenig wie ein generelles “Aus“ der Minijobs. Gleichzeitig werd die Einzahlung von Beiträgen auch von Selbständigen und Abgeordneten diskutiert. 

Wie bereits erwähnt: Wie sich der Entwurf demnächst im Detail gestaltet, muss noch abgewartet Nach den anstehenden Beratungen werde ich persönlich meine Entscheidung treffen. Ganz grundsätzlich halte ich aber eine ausgewogene Reform, die Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen -jedoch moderat- etwas abverlangt, für zumindest gerechtfertigt. Ein weiteres Zuwarten jedenfalls kann keine Option darstellen. Für eine stabile und zukunftsfähige Rente ist jetzt Handeln nötig bzw. bereits überfällig. 

Für Rückfragen und Anmerkungen können Sie mich jederzeit auch unter marc.henrichmann@bundestag.de erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

 

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