Wie stehen dazu Städten und Gemeinden zu ermöglichen Tempo 30 innerorts-auch auf Haupt und Kreisstraßen-einzurichten? Würde sie eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung befürworten?

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Frage von Holger C. •

Wie stehen dazu Städten und Gemeinden zu ermöglichen Tempo 30 innerorts-auch auf Haupt und Kreisstraßen-einzurichten? Würde sie eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung befürworten?

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Sehr geehrter Herr C.,

für Ihre Frage danke ich und antworte selbstverständlich gerne.

Eine generelle Regelung von Tempo 30 für die gesamte Stadt halte ich nicht für angezeigt. Dies aus mehreren Gründen: An bestimmten Stellen, wie Kindergärten, Schulen, Wohnheimen etc. oder auf durch andere Verkehrsteilnehmer bevorzugt genutzte Straßen sowie auch in Wohngebieten steht ein Tempolimit außer Frage.

Jedoch auf den Hauptverkehrsstraßen ist eine Umsetzung eines Tempo-30-Limits nur schwer durchsetzbar und nach meinem Dafürhalten auch kontraproduktiv. Der Verkehrsfluss, sowohl von Pkw, aber auch vor allem beispielsweise von Linienbussen wird dadurch beeinflusst und beeinträchtigt. Dies kann auch aus klimapolitischer Sicht nicht Ziel der Sache sein. Die breite Masse der Verkehrsteilnehmer würde vermutlich nicht allein aufgrund des Tempolimits auf andere Möglichkeiten umsteigen, so dass zunächst mit einem ähnlichen hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen sein wird. Eine im Zuge des Klimaschutzes gewünschte Reduzierung der aufkommenden Abgase wird jedoch nach mir bisher vorliegenden Informationen (u.a. Studie des Landesumweltamts Baden-Württemberg) bei einem Tempolimit von 30 km/h nicht zwangsläufig erreicht.

Gerne stehe ich Ihnen für einen weiteren Austausch zur Verfügung. Sie können mich unter marc.henrichmann@bundestag.de jederzeit erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

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