Wofür existiert das externe Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften, außer um die Gewaltenteilung unterminieren zu können
Sehr geehrter Herr Henrichmann, Ich frag mich was Politiker im Bundestag davon abhält, zu VERSUCHEN, das Weisungsrecht für Staatsanwälte ABZUSCHAFFEN. Das schadet NICHT: Die Existenz des Weisungsrechts schadet aber der freien Gewaltenteilung. Es wird ermöglicht, dass bei Personen die gegen Gesetze verstoßen, durch Weisung vom INNENMINISTER, Ermittlungen einzustellen sind, oder? Können Sie Gründe gegen eine Abschaffung benennen? Können Sie erschließen, was nicht mehr von Staatsanwaltschaften zu Gericht angetragen und verfolgt werden wird? Mit freundlichen Grüßen, Siegfried K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung des Weisungsrechts dauert schon längere Zeit an. Allerdings wird eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts seitens des Bundesjustizministeriums weiterhin abgelehnt. Hintergrund ist offenbar, dass verfassungsrechtlich die Möglichkeit des Einschreitens durch das Justizministeriums bspw. bei rechtswidriger staatsanwaltschaftlicher Sachbehandlung bestehen muss. Bei etwaigen Vorschlägen zu einer Reform in diesem Bereich muss berücksichtigt werden, dass die demokratische Rückbindung der Staatsanwaltschaft sicherzustellen und ihre Kontrolle durch das Parlament zu ermöglichen ist. Derzeit ist jedoch dem Vernehmen nach nicht mit einer Änderung dieser Regelungen zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann
