Bleiben privater Besitz (und Aufbewahrung) von Sportbögen und Luftdruckgewehren erlaubt?

Bild von Marcel Emmerich in einem blauen Sakko vor einem grünen Hintergrund.
Marcel Emmerich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg R. •

Bleiben privater Besitz (und Aufbewahrung) von Sportbögen und Luftdruckgewehren erlaubt?

Sehr geehrter Herr Emmerich, zunächst vielen Dank für Ihre Antwort, die ich Ihnen unter "Sport" gestellt habe. Die wesentliche Aussage vermisse ich leider noch, daher die erneute Anfrage, ob in der "finalen" Zielsetzung nach dem Parteiprogramm der Grünen auch der Privatbesitz von Luftgewehr und Sportbogen verboten werden soll?
Vielen Dank & beste Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Allerdings habe ich meiner Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage momentan nichts hinzuzufügen.

Wie bereits gesagt, werden wir bei möglichen Waffenrechtsänderungen selbstverständlich die Schützen- und Jagdverbände anhören und eventuelle Änderungen am Waffenrecht nach Evaluierung der vergangenen Waffenrechtsänderungen und mit Augenmaß ausgestalten. Möglichen Ergebnissen dieser Evaluierungen möchte ich hier nicht vorweggreifen.

Sollten Sie noch Fragen zum Grundsatzprogramm der Grünen haben, empfehle ich Ihnen die Kontaktaufnahme mit der Bundesgeschäftsstelle meiner Partei, da dieses Thema auf dieser Ebene angesiedelt ist.

Für weitere Anliegen und Fragen stehen mein Büro und auch ich persönlich gerne zu Ihrer Verfügung.

Viele Grüße

Marcel Emmerich

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