Warum führt NRW für Beamte keinen gesetzlich festgelegten, indexgebundenen Anpassungsmechanismus ein – wie bei Abgeordneten, Renten oder Grundsicherung –, um Rechtsfrieden zu schaffen?
NRW hat 2025 die Abgeordnetenbezüge bewusst an den Nominallohnindex gekoppelt. Begründet wurde dies mit Vereinfachung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und der Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung. 2026 stiegen die Diäten dadurch um 4,3 %, die Beamtenbesoldung zum 1.4. dagegen um 3,36 % (WA, 14.09.2026). Auch Renten und Grundsicherung werden nach gesetzlich festgelegten Regeln fortgeschrieben. Brandenburg hat 2026 vereinbart, Besoldung und Versorgung künftig an den Nominallohnindex zu koppeln. Ein vergleichbarer Mechanismus für NRW-Beamte könnte politische Einzelentscheidungen zurückdrängen, eine schleichende Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung erschweren und die Fortschreibung transparenter, einfacher und rechtssicherer machen. Gerade nach Jahren von Widersprüchen und verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen wäre dies ein naheliegender Schritt zu dauerhaftem Rechtsfrieden.
Sehr geehrter Herr S.
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage.
Die Abgeordnetenbezüge werden durch ein Landesgesetz festgelegt, das an den Nominallohnindex anknüpft. Dagegen hat sich die Beamtenbesoldung in Auslegung des Art.33 Abs.5 des Grundgesetzes an dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation zu orientieren. Die dafür anzulegenden Maßstäbe hat das BVerfG in den letzten Jahren mehrfach konkretisiert und auch grundlegend verändert. So war 2020 nicht die Anknüpfung an einen Nominallohnindex vorgegeben, sondern eine an Grundsicherungskriterien - und damit gerade auch Familiengrößen -orientierte Bemessung der Alimentation. 2025 ist das Gericht auf den Maßstab des Median-Äquivalenzeinkommens gewechselt. Danach bemißt NRW zukünftig die Alimentation. Es ist weder rechtlich sinnvoll noch praktikabel, jetzt einen weiteren Maßstab einzuführen.
Denn dieser muss sowohl für die Aktivitätsbezüge wie die Versorgung passen. Die Versorgung der Abgeordneten in NRW folgt auch anderen Regelungen. Insofern geht es um unterschiedliche Systeme, wie übrigens auch im Vergleich zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Optendrenk
