Frage an Marie-Agnes Strack-Zimmermann bezüglich Recht

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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Valentin Luca H. •

Frage an Marie-Agnes Strack-Zimmermann von Valentin Luca H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Strack-Zimmermann,

Ich schreibe eine Projektarbeit zum Thema Meinungsfreiheit und mich würde ihre Meinung zu ein paar Fragen interessieren:

- Wo sehen Sie die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland?

- Finden Sie, dass Kritik an religiösen Figuren gleich zu setzen ist mit Kritik an weltlichen Figuren, bezogen auf die Meinungsfreiheit (Mohammed-Karikaturen, Emmanuel Macron)?

- Fühlen Sie sich in Ihrer Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages in Ihrer Meinung eingeschränkt?

Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.

Mit freundlich Grüßen
Valentin Hübner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hübner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden in Deutschland von den Gerichten gezogen, das obliegt nicht den Parlamentariern. Hierzulande ist allein das Ausüben von Schmähkritik, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, nicht mehr von der Meinungsfreiheit erfasst - die Grenzen sind also denkbar weit.

Das begrüße ich: Es ist wichtig und für eine Demokratie geradezu konstitutiv, dass die Meinungsfreiheit umfassend gilt. Durch die stetige Auseinandersetzung verschiedener Meinungen unterzieht die Öffentlichkeit die parlamentarische Demokratie einer weiteren Kontrolle. So soll zwar bereits durch das Prinzip der Gewaltenteilung ein gewisses Maß der gegenseitigen Kontrolle gesichert und so einer Übermacht vorgebeugt werden, jedoch ist es gerade Wesenselement der Demokratie, dass die Öffentlichkeit ihre Kritik am politischen Geschehen ausüben kann.

Meines Erachtens kann es keinen anderen Maßstab für weltliche und religiöse Figuren geben. Ich finde es richtig, dass Herr Macron in Frankreich klargestellt hat, dass die Veröffentlichung religionskritischer Karikaturen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Ebenso muss es in einer Demokratie erlaubt sein, dagegen öffentlich zu demonstrieren - auch wenn die Demonstrationen, die Anfang des Monats auch in Deutschland stattgefunden haben, angesichts der jüngsten entsetzlichen Anschläge in Dresden, Paris, Nizza und Wien, nur schwer erträglich waren.

Im Übrigen fühle ich mich in meiner Tätigkeit als Abgeordnete nicht in meiner Meinung eingeschränkt. Ich habe einen Eid geleistet, meine Pflichten als Abgeordnete stets gewissenhaft zu erfüllen - dazu gehört für mich auch, meiner Meinung treu zu bleiben und demgemäß zu handeln.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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