Unterstützen Sie den Antrag, die AfD vom BVerfG verbieten zu lassen?
Nicht erst nach den Ereignissen in Thüringen ist dies m.E. längst überfällig. Anfang des Jahres gab es bereits massenhaft Demonstrationen und Forderungen, ein Verbotsverfahren zu prüfen.
Sehr geehrte Frau S.
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Der Umgang mit der AfD ist ein Thema, welches mich schon seit geraumer Zeit intensiv beschäftigt. Als Landtagsabgeordneter muss ich seit Jahren erleben, wie diese Partei die Grenzen des Sag- und Ertragbaren immer weiter verschiebt und unsere Demokratie und deren Institutionen verächtlich macht. Darüber hinaus ist die AfD in weiten Teilen eine gesichert rechtsextreme Partei, die rassistische und menschenfeindliche Parolen verbreitet und die, wo immer sie kann, unseren gewachsenen demokratischen Strukturen schaden will. Dies mussten wir gerade bei der Konstituierung des neugewählten Thüringer Landtags erleben. Vor diesem Hintergrund teile ich ausdrücklich das Ziel die AfD als Partei zu verbieten.
Allerdings muss ich auch bekennen, dass ich von dem Verfahrensweg, der nun durch Mitglieder des Deutschen Bundestags angestoßen wurde, nicht restlos überzeugt bin. Meines Erachtens wäre es zielführender gewesen, wenn die Bundesregierung als höchste Vertreterin der Exekutive dieses Verbotsverfahren eingeleitet hätte. An das Verbot einer Partei werden in Deutschland, zu Recht, hohe Maßstäbe angelegt, was die Beibringung von entsprechenden Beweisen und belastendem Material angeht. Diese müssen so ausgestaltet sein, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen können. Meiner Meinung nach kann die Bundesregierung mit ihrem Zugriff auf die Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse der zuständigen Behörden, diese Informationen besser aufarbeiten und bereitstellen. Eine Möglichkeit, die der Deutsche Bundestag in dieser Form leider nicht besitzt. Vor diesem Hintergrund bleibt der Ausgang dieses angestrebten Verbotsverfahrens leider fraglich, was ich für ein schlechtes Signal halte.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marius Weiß MdL