Werden Sie am 29. April im Interesse aller gesetzlich Versicherter gegen die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen stimmen?
Meine Quelle zeigt: Die Versorgung steht auf dem Spiel. Handeln Sie!
Hintergrund & Belege:
Als gesetzlich Versicherte/r mache ich mir große Sorgen über die
Folgen der geplanten Budgetierung. In der beigefügten Quelle (Link unten) wird dargelegt, wie die Versorgungssicherheit durch diese Sparmaßnahmen massiv
gefährdet wird. Die Budgetierung würde zu weiterer Unterversorgung psychisch kranker Menschen führen, während der Bedarf in der Bevölkerung steigt.
Ich fordere Sie auf, die psychotherapeutische Versorgung dauerhaft von der Budgetierung auszunehmen und sie damit zu stärken, wie es im Koalitionsvertrag
ursprünglich vorgesehen war. Psychische Gesundheit darf kein
Verhandlungsobjekt für Lobbyinteressen sein.
Das ist KEINE KAMPAGNE. PRIVATPERSON.
Silja M. .aus Itzehoe
Quelle:
https://couch-und-agora.de/angriff-psychotherapeutisch
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur geplanten Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich Ihre Sorge um die psychotherapeutische Versorgung sehr ernst nehmen. Ich bin ganz bei Ihnen, dass alle Versicherten auch künftig verlässlich, zeitnah und in zumutbarer Nähe Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung haben sollten. Dazu stehe ich bereits im Austausch mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in meiner Region sowie der gesundheitspolitischen Sprecherin meiner Fraktion.
Gleichzeitig steht die Gesetzliche Krankenversicherung vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Mit dem von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Beitragssätze stabilisiert werden, um Versicherte, Beschäftigte und Arbeitgeber nicht weiter zu belasten. Grundlage hierfür sind unter anderem die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit. Die dort beschriebene Finanzierungslücke in der GKV macht deutlich, dass Reformen notwendig sind. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass Einsparungen auch weiterhin nicht dazu führen dürfen, dass sich die notwendige Versorgung – nicht nur die mit psychotherapeutischen Leistungen – verschlechtert.
Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschlossen. Das parlamentarische Verfahren läuft derzeit. Der Bundestag hat den Entwurf am 12. Juni 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. In diesem Verfahren werden nun die einzelnen Vorschläge bewertet und gegebenenfalls verändert. Das weiterhin noch großer Beratungsbedarf besteht wird daran deutlich, dass die geplante 2./3. Lesung nun weiter nach hinten verschoben worden ist.
Mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung gab es ernstzunehmende Einwände gegen die vorgesehene Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. So hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert, die vollständige extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen.
Ihre sowie die Hinweise des Bundesrats werden meine gesundheitspolitischen Kolleginnen und Kollegen sowie ich persönlich in den weiteren parlamentarischen Beratungen sorgfältig einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich
