Frage an Markus Ferber bezüglich Verbraucherschutz

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Markus Ferber
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Frage von Silvia M. •

Frage an Markus Ferber von Silvia M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte MdEU Markus Ferber,

Wir versuchen zur Zeit in England ein Auto zu kaufen. Da wir nicht in England ansässig sind, und das Fahrzeug nach Kenya exportieren möchten, wird uns der Kauf von den VW Händlern verweigert. Ich dachte bisher, es herscht ein freier Markt. Allem Anschein nach kann jedoch ein Konzern wie VW seine Händler zwingen, Fahrzeuge nicht ins Ausland zu verkaufen, um Ihrem Markt zu schützen. Wie steht die EU dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Matthiessen-Kampa

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Matthiessen-Kampa,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zum Export von Fahrzeugen nach Kenia. Gerne beantworte ich Ihre Frage, nachdem ich bei den entsprechenden Stellen um Aufklärung des Sachverhalts gebeten hatte.

Ziel der europäischen Gesetzgebung ist es stets, einen gemeinsamen und diskriminierungsfreien Binnenmarkt zu gewährleisten. Deshalb hat innerhalb der Europäischen Union jeder Verbraucher auch das Recht, ein VW Neufahrzeug nach seinen Wünschen bei einem autorisierten VW Händler seiner Wahl zu erwerben. Dabei ist es ganz unerheblich, aus welchem Mitgliedstaat der Käufer stammt, denn dieses Recht folgt aus der Europäischen Gesetzgebung. Das gilt aber auch nur für Autokäufe innerhalb der EU.

Der unmittelbare Export von VW Neufahrzeugen in Drittstaaten außerhalb der EU kann allerdings aus vertriebspolitischen Gründen untersagt werden. Von genau dieser Möglichkeit hat auch die Volkswagen AG in Ihrem Fall Gebrauch gemacht. Allerdings haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an einen VW Händler in Kenia zu wenden.

Für detaillierte Auskünfte allerdings wären von Ihrer Seite noch weiterführende Informationen über Ihr Vorhaben oder Ihr Unternehmen notwendig. Sollten Sie dementsprechend Rückfragen haben, kommen Sie gerne wieder auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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