Frage an Markus Ferber bezüglich Recht

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Markus Ferber
CSU
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Frage von Nils K. •

Frage an Markus Ferber von Nils K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ferber,

Google hat angeblich rund 60 Millionen US-Dollar in das eigene Content-ID-System investiert. Kleinere Plattformen oder Startups könnten solche Uploadfilter entsprechend also unmöglich selbst programmieren, sondern müssen diese Einkaufen. Davon profitieren schließlich wieder die großen Technologieunternehmen, da nur diese in der Lage sind, eine solche Technik umzusetzen. Solche Filterfunktionen könnten monatlich laut der EU etwa 900 Euro kosten und an US-Firmen ausgelagert werden. Diese hätten im Umkehrschluss Zugriff auf das Nutzerverhalten von EU-Bürgern im Internet. Wie kann man soetwas verantworten?

Über 550 Tausend Menschen haben bereits gegen diesen Artikel gestimmt. Wieso lässt man in einer Demokratie nicht die "normalen" Bürger über so eine gewaltigen Veränderung des "freien" Internets entscheiden?
https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem am 20. Juni im Rechtsausschuss abgestimmten Bericht noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.

In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den Einsatz von sogenannten Uploadfiltern, welche urheberrechtlich geschützte Inhalte frühzeitig erkennen sollen. Unter dem Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie sind Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. Wenn die Plattformen diese Inhalte dann auch noch entsprechend organisatorisch optimieren, kann man nach der EuGH-Rechtsprechung davon ausgehen, dass sie um den urheberrechtlichen Schutz ihrer Inhalte wissen.

Sollten diese Plattformen kleine Unternehmen oder Startups sein, wären auch diese verpflichtet Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Denn auch Startups müssen sich an geltendes Recht halten. Dabei muss aber nicht zwangsläufig ein Kostenintensiver Uploadfilter programmiert bzw. gemietet werden. Denn Plattformen, welche Inhalte schon vorab komplett lizensieren, müssen keine Uploads filtern.

Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich, denn letztendlich ist geistiges Eigentum grundrechtlich geschützt - und das gilt auch im Internet. Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen und etwa die Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit einschränken, sehe ich kritisch - aber dabei geht es in dieser Richtlinie auch nicht.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für die Übermittlung Ihrer Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich für die weitere politische Arbeit gern aufnehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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