Frage an Markus Ferber bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Markus Ferber
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Frage an Markus Ferber von Frank P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Ferber,

ich habe gelesen, dass eine Übergabe privater Daten im großen Stil an die USA geplant ist. Die zu übergebende Datenbank soll u.A. Kreditkartendaten und Internetnutzung beeinhalten. Die Meldung findet sich hier auf timesonline: http://www.timesonline.co.uk/tol/news/politics/article4232264.ece

Meine Frage: Ist diese Meldung korrekt?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Preißler

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CSU

Sehr geehrter Herr Preißler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur angeblich geplanten Übergabe privater Daten an die USA. In Abstimmung mit meinem geschätzten Kollegen Manfred Weber, MdEP in seiner Funktion als innenpolitischer Sprecher der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen.

Die Verhandlungen, auf die sich der Artikel aus der Times bezieht, sind bei weitem noch nicht abgeschlossen. Am 2. Juni hat der zuständige Generaldirektor der Europäischen Kommission, Jonathan Faull, der Presse gegenüber eine Erklärung abgegeben und die Meldungen einiger englischsprachiger Zeitungen, es sei bereits ein Ergebnis gefunden worden, widerrufen.

Bereits seit 18 Monaten verhandelt die Europäische Union mit den USA über eine generelle Vereinbarung zum Datenaustausch für die Zwecke der Terrorbekämpfung und vor allem zum Schutz dieser Daten.

Bereits am 26. Juni 2007 wurde eine Vereinbarung zwischen EU und USA zur Übermittlung von Fluggastdaten (Passenger Name Records, PNR-Daten) getroffen. Die Daten der Fluggäste werden bei der Buchung von den Fluggesellschaften erhoben. Nun sind die Fluggesellschaften verpflichtet, diese bereits vor dem Abflug an die amerikanischen Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Hier handelt es sich neben dem Namen und den Ticket-Informationen auch um die Informationen zur Zahlungsweise (Kreditkarteninformationen). Zweck ist u.a. potentielle Verbindungen zwischen Personen zu finden: etwa wenn eine Person, von der nachweislich eine terroristische Gefahr ausgehen könnte, mit der gleichen Kreditkarte bucht wie eine andere Person, so kann angenommen werden, dass auch die zweite Person eine potentielle Gefahr darstellt.

Ein zweiter im Artikel angesprochener Punkt sind die Daten, welche im SWIFT System hinterlegt sind. Das SWIFT System ist ein belgisches Finanznetzwerk, über das ein Großteil der internationalen Überweisungen abgewickelt wird. Der Hauptserver befindet sich in Belgien, ein Sicherungsserver in den USA. Bereits 2006 war bekannt geworden, dass US-Sicherheitsbehörden Einblicke in SWIFT-Server erhalten und anfallende Informationen auswerten. SWIFT hat daraufhin gehandelt: Im Oktober 2007 wurde beschlossen, bis Ende 2009 ein neues Rechenzentrum in der Schweiz zu errichten, in welchem die US-amerikanischen Daten weiter prozessiert und aufbewahrt werden sollen. Für die Übergangszeit wurde mit den USA vereinbart, dass SWIFT sich auch in den USA an angemessene Regeln des Datenschutzes nach EU-Maßstäben zu halten hat. Das US-Finanzministerium hat nunmehr nur unter Aufsicht Zugang zu wenigen Daten, die spezifischen Suchkriterien im Rahmen von Terrorermittlungen entsprechen.

Die aktuellen Verhandlungen, die nach Aussage der EU-Kommission bis Ende 2008 dauern werden, beziehen sich auf 17 Kapitel von denen die letzten fünf - zugleich die umstrittensten - noch immer offen sind. Die Kommission betonte, dass in keinem Fall Daten aus dem Schengener Informationssystem betroffen seien. Ziel ist es, die USA zu einem angemessenen Datenschutz zu verpflichten. U.a. sollen EU-Bürger gleichberechtigt mit US-Bürgern die Möglichkeit haben vor amerikanischen Gerichten gegen Verstöße gegen den Datenschutz zu klagen sowie die Richtigstellung von falschen Informationen durchzusetzen. Weitere Schutzmaßnahmen regeln die Speicherdauer sowie die Übermittlung an weitere Staaten. Eine Übermittlung von Informationen zum Gesundheitszustand, der sexuellen Ausrichtung, der politischen oder religiösen Überzeugung sowie die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft schließt die EU kategorisch aus.

Ich hoffe sehr, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass die aktuellen Verhandlungen die Persönlichkeitsrechte der EU-Bürger stärken und die momentan unsichere Rechtslage klären werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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