Herr Ferber warum stimmen Sie (und Union und SPD) gegen die Veröffentlichung der SMS-Kommunikation zwischen Frau vdLeyen und Pfizer/BnT, aber für die KI-gestützte Überwachung der Chats aller Bürger?

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Markus Ferber
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Frage von Oliver M. •

Herr Ferber warum stimmen Sie (und Union und SPD) gegen die Veröffentlichung der SMS-Kommunikation zwischen Frau vdLeyen und Pfizer/BnT, aber für die KI-gestützte Überwachung der Chats aller Bürger?

Und welche Ausnahmen für Politiker sind in der Chatüberwachung so angelegt, dass Sie so locker über die private Kommunikation aller EU-Bürger bestimmen können?

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 Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Ihre Fragen beruhen auf Behauptungen, die so nicht korrekt sind und die ich hiermit richtigstellen möchte. Sie fragen nach meinem Abstimmungsverhalten in Bezug auf die Veröffentlichung der SMS-Nachrichten, die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer CEO Albert Bourla ausgetauscht wurden. Dazu gab es allerdings keine Abstimmung im Europäischen Parlament. Der Europäische Ombudsmann hatte eine Anfrage auf Veröffentlichung der Nachrichten gestellt, die die Kommission negativ beantwortet hat, mit dem Hinweis, dass Kurznachrichten nicht - so wie andere Dokumente - archiviert würden. Diese Entscheidung kann ich als Abgeordneter des Europäischen Parlaments nicht unmittelbar beeinflussen. Was das Parlament allerdings tun kann und meines Erachtens nach auch tun muss, ist die Europäische Kommission stets zu kontrollieren und die dafür notwendigen Informationen einzufordern. So habe ich mich nach Beschluss der Verträge umgehend und mit Erfolg an die Kommission gewandt um Details zu diesen einzufordern und die für die Öffentlichkeit relevanten Details der Verträge einsehbar zu machen.

Des Weiteren möchte ich Ihre Frage zur e-Privacy Directive beantworten. Im Juli hat das Europäische Parlament eine vorübergehende Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet beschlossen. Diese ermöglicht das Weiterführen freiwilliger Maßnahmen von Internetdiensten zur Aufdeckung und Meldung von Kindesmissbrauch und zur Aufdeckung, Meldung und Löschung von entsprechendem Material, die mit Inkrafttreten des Europäischen Elektronischen Kommunikationskodex am 21.12.2020 illegal wurden. Damit wurde also eine Praxis erneut legalisiert, die bereits angewandt wurde. Am rechtlichen Status-Quo hat sich nichts geändert. Die Europäische Kommission plant eine längerfristige Änderung der e-Privacy Directive, die Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzesvorschlags ist für Anfang Dezember vorgesehen.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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