Sehr geehrter Herr Ferber, die One for One Regelung ist eine sinnvolle Versicherung gegen Umweltkatastrophen, z.B. bei einer Öltanker Havarie, weshalb unterstützen Sie diese Forderung nicht ? MFG

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Markus Ferber
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Frage von Stefan E. •

Sehr geehrter Herr Ferber, die One for One Regelung ist eine sinnvolle Versicherung gegen Umweltkatastrophen, z.B. bei einer Öltanker Havarie, weshalb unterstützen Sie diese Forderung nicht ? MFG

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Sehr geehrter Herr E.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht

 

Aus Ihrer recht kurzen Nachricht, schlussfolgere ich, dass Sie sich für die Idee einer hundertprozentigen Eigenkapitalunterlegung von Investitionen in fossile Brennstoffe („One-for-One-Rule“) aussprechen. Diese wurde im Rahmen der Beratungen zur Verordnung über Eigenkapitalverpflichtungen (CRR) diskutiert.

 

Zunächst sei als grundsätzliche Bemerkung vorausgeschickt, dass ich es als problematisch empfinde, wenn Banken- oder Versicherungsregulierung dazu genutzt wird, sachfremde Politikziele zu erfüllen. Umwelt- und klimapolitische Fragen sollten mit umwelt- und klimapolitischen Mitteln gelöst werden - andernfalls drohen Zielkonflikte und es droht das Thema Finanzstabilität aus dem Fokus zu geraten.

 

Die Idee einer hundertprozentigen Eigenkapitalunterlegung von Investitionen in fossile Brennstoffe geht von der - falschen - Prämisse aus, dass bereits jetzt die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Investitionen enorm ist. Angesichts der Tatsache, dass unsere selbstgesteckten Klimaziele erst eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 vorsehen, ist diese Prämisse zu pauschal. Im Jahr 2049 ein neues Kohlekraftwerk zu finanzieren, wäre sicherlich keine gute Idee (wobei der Bauherr dafür sicherlich auch keine Lizenz mehr bekommen würde). Das gleiche gilt aber nicht für den Betreiber eines Gaskraftwerkes, der heute seine Infrastruktur modernisieren möchte, um in Zukunft auch Wasserstoff verbrennen zu können. Man muss schon ein wenig genauer auf die Laufzeiten des Kredits und den konkreten Verwendungszweck schauen. Insgesamt müssen wir hier deutlich differenzierter vorgehen, als es die „One-for-One-Rule“ suggeriert.

 

Entsprechend hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments, der vor einigen Wochen bereits über die Anpassung der Richtlinie und Verordnung für Eigenkapitalunterlegungsvorschriften für Banken abgestimmt hat, diese Idee auch nicht aufgegriffen.

 

Ihr Beispiel einer „Öltanker-Havarie“, mit dem Sie auf die potentiellen Verluste bei einem ausfallenden Investment abzielen, bringt uns hier nur wenig weiter. Selbstverständlich kann jeder Einzelkredit oder jedes Einzelinvestment ausfallen und damit einen Schaden in der entsprechenden Höhe in der Bilanz verursachen. Daraus abzuleiten, dass ein Kredit oder ein Investment deshalb mit 100% Eigenkapital hinterlegt werden sollte, verkennt aber fundamental den Wert der Risikodiversifizierung. Finanzinstitute machen sich hier zunutze, dass die Einzelrisiken bei einer breiten Streuung eben nicht miteinander korreliert sind (was man im Volksmund mit der Idee „Nicht alle Eier in einen Korb legen“ zusammenfassen würde). Zur Verhinderung von exzessiven Konzentrationsrisiken gibt es in der europäischen Finanzmarktregulierung bereits hinreichende Vorschriften.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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