Frage an Markus Kurth bezüglich Soziale Sicherung

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Markus Kurth
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Frage von Ulrich W. •

Frage an Markus Kurth von Ulrich W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kurth,

nach dem aktuellen Urteil des Bundesrechnungshof zu 1-€-Jobs lagen bei 62 % der geprüften 1-€-Jobs keine Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung vor.

Am 02.11.2010 wurde der Vorsitzende des Vereins „aufRECHT e.V.“ in Iserlohn sanktioniert. Selbst unentgeltlich in der Arbeitslosenberatung tätig, hatte er die Rechtmäßigkeit einer AGH als Hausmeisterhelfer kritisch hinterfragt, weil dort zuvor eine bezahlte Stelle abgebaut wurde.

Als Aufgaben wurden benannt: „Außenarbeiten in Grünflächen, Schneeschieben, streichen und Renovierungsarbeiten“, allesamt Pflichtaufgaben des Trägers.

Alle Bemühungen zu einer Lösung zu kommen, schlugen Fehl. Weder der Träger der AGH noch der Vorstand der Diakonie oder die Superintendentin – niemand wollte sich für die Rücknahme der Sanktion verwenden. Der Geschäftsführer der ARGE MK, dessen Stellvertreter und die Widerspruchstelle griffen nicht ein. Ein Anwalt wurde eingeschaltet und das Sozialgericht im Einstweiligen Rechtschutz angerufen. Die Rücknahme der Sanktion wird weiterhin verweigert.

In der Begründung der Sanktion heißt es schwarz auf weiß:

„Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass durch die Arbeitsgelegenheit eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle wegrationalisiert werde.
Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz I Satz 2 SGB anerkannt werden.“

Sanktion bedeutet Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene die Rechtswidrigkeit solcher AGHs überprüfen zu lassen? Die 16 Mitglieder des Beirates des Jobcenters wurde einzeln informiert, dennoch wurde der Widerspruch abgewiesen.

Welche Behörde ist zuständig? Beschwerdemanagement, Innenrevision oder Staatsanwaltschaft?

Quellen und Beweise finden Sie unter: http://www.beispielklagen.de/klage029.html

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Wockelmann

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