Frage an Markus Kurth bezüglich Soziale Sicherung

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Markus Kurth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ulrich W. •

Frage an Markus Kurth von Ulrich W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kurth,

bereits am 06.02.2011 hatte ich Sie nach der Zuständigkeit bei Sanktionen in missbräuchlichen Arbeitsgelegenheiten gefragt: "Welche Behörde ist zuständig? Beschwerdemanagement, Innenrevision oder Staatsanwaltschaft?"
Bisher haben Sie es nicht für nötig gehalten zu antworten, obwohl das Thema nach wie vor aktuell ist.

In der neu angestoßenen Diskussion über die Sanktionsstatistik dürfte eine Vielzahl von Sanktionen enthalten sein, die aufgrund solch rechtswidriger Arbeitsgelegenheiten vollstreckt wurden. Diese Kürzung durch rechtsgrundlos erfolgte Sanktionen stellt meiner Meinung nach bereits einen Straftatbestand dar, weil Leistungsberechtigte auf diese Weise durch eine Sozialbehörde um - ihnen tatsächlich zustehende Leistungen - betrogen werden.

Meine weitere Frage an Sie lautet, welche Schritte haben Sie eingeleitet oder unterstützt, die diesem "Psychoterror" ein Ende machen?

Welche Empfehlung geben Sie Betroffenen, wie sie auf Sanktionen und rechtswidrige Arbeitsgelegenheiten reagieren sollten?

Welche Position vertritt Ihre Fraktion offiziell in diesen Fragen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wockelmann,

bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Mittlerweile liegt zu Ihrer Anfrage ein Urteil des Bundessozialgerichts vor: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=12119&pos=0&anz=25

Betroffene wenden sich an den jeweiligen Grundsicherungsträger. Sie haben weiterhin die Möglichkeit Widerspruch einzulegen bzw. den Klageweg zu bestreiten. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen das Urteil, wird der Vermittlung in rechtswidrige 1-Euro-Jobs doch ein Riegel vorgeschoben.

Unabhängig davon treten wir für gute Arbeit sowie für einen Mindestlohn ein, der die Existenz sichert.

Mit freundlichem Gruß

Markus Kurth

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