Frage an Markus Kurth bezüglich Soziale Sicherung

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Markus Kurth
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Frage von Luis Alberto Fernández V. •

Frage an Markus Kurth von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

offensichtlich habe ich mich nicht deutlich genug in meiner Anfrage vom 04.08.07 ausgedrückt. Dort bezog ich mich nicht auf den üblichen Fall von Behinderten, sondern auf die Lebenslage der seelisch Behinderten. Sicherlich sind diejenigen Behinderten, die sich auf dem ersten Arbeitsmarkt u.U. behaupten können, hilfebedürftig, wenn der Betrieb diese an sich binden wollen. Aber dieser Personenkreis bildet eine Minderheit und stellt eine Elite unter den Behinderten dar. Das heißt allerdings nicht, daß sie unbeachtet werden sollen. Da gebe ich Ihnen Recht.

Die Mehrheit der Behinderten, welche aus körperlich und geistig Behinderten bestehen, sind weitgehend mit ihrem Aufenthalt in den WfbM zufrieden.

Das ist allerdings nicht der Fall mit den seelisch Behinderten. Während die Werkstätten sogenannte „leistungsstarke“ bzw. „artige“ Behinderte an sich zu binden suchen, wollen sie seelisch Behinderte aufgrund ihrer andersartrigen Verfassung so schnell wie möglich loswerden, ohne daß sie objektiv bzw. tatsächlich werkstattunfähig sind. Sie erfüllen diesen Tatbestand nicht, und dennoch wird ihnen das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben verweigert. Woran liegt das?

Dieser Personenkreis erfährt auch die seltsamsten Sachen. Er wird unmenschlich und erniedrigend behandelt, die Geschäftsführung gefährdet die körperliche sowie die seelische Gesundheit dieser Menschen. Sie erhält aber dabei die volle Unterstützung der öffentlichen Gewalt sowie der Sozialversicherung, um so gegen seelisch Behinderte vorzugehen.

Wie könnte die Werkstattordnung geändert werden, damit nicht eine Lage entsteht, die so aussieht wie Sterbehilfe, Mißbrauch oder sogar Folter? Das ist Gegenstand einer Petition unter Pet 3-16-11-2171-015592, die ich eingereicht habe, aber bisher nicht ordentlich behandelt wurde. Eine sachliche Prüfung dieser Fragen fehlt bisher. Unterlagen reiche ich Ihnen nach.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Luis

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Sehr geehrter Herr Vidaud,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zuerst einmal gebe ich Ihnen Recht. Auch ich bin der Auffassung, dass das Prinzip der Amtshaftung verschärft werden sollte, damit für Behörden mehr Druck entsteht, die Verfahren auch ordnungsgemäß durchzuführen. Nicht stehen lassen kann ich indes den Vorwurf, die Richter und Richterinnen würden die Menschen mit Behinderungen "auslachen" bzw. würden sie „so gut wie möglich zermürben“. Hierfür gibt es keine Belege.

Darüber hinaus stehen den Bürgerinnen und Bürgern schon heute unterschiedliche Möglichkeiten zu, um die Leistungsträger aus Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und aus dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) zum Handeln zu bewegen. Sollte einem Antragsteller bzw. eine Antragstellerin durch das verzögerte Bearbeiten des Antrages ein Schaden entstanden sein, kann er unter Umständen schon nach heutigem Recht Schadensersatz gegenüber dem Träger geltend machen. Zudem kann der Antragsteller bzw. die Antragstellerin mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Behördenleiter auf die ungebührlich lange Bearbeitungszeit aufmerksam machen.

Ihr Markus Kurth

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