Welche Zahlengrundlagen werden bei der Überprüfung der herabgesetzten Psychotherapeutenhonorare zu Grunde gelegt?
Zu meiner Anfrage vom 16.03.26: Kürzung Psychotherapeutenhonorare. Ich finde gut, dass Sie auf meine Frage antworten. Inhaltlich bin ich allerdings enttäuscht. Der Bewertungsausschuss legt seinen Berechnungen fehlerhafte Zahlen zu Grunde. Die Entscheidung ist politisch motiviert. Abgeordneten-diäten steigen 07/26 um 4,2 Prozent von 11.833,47 € auf 12.330 € mtl. Die GRV Renten werden 07/26 um 4,24 % steigen. Die Aufzählung könnte ich fortsetzen. Im Vergleich zu allen anderen Arztgruppen liegen wir weit abgeschlagen am untersten Ende der Einkommen. Und die Kosten steigen auch für uns rasant. Es besteht die begründete Befürchtung, daß Psychotherapie generell aus dem Leistungskatalog der GKV gedrängt werden soll. Das wird den Sozialstaat letztlich teuer zu stehen kommen. Wir erleben das Vorgehen als ungerecht und willkürlich. Noch im Wahlkampf standen Sie persönlich vor unserer Wohnungstür und wollten mit uns ins Gespräch kommen. Sollen wir wirklich alle zur AfD überlaufen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank, dass Sie sich noch einmal die Zeit genommen haben zu antworten und Ihren Standpunkt so klar zu formulieren. Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuelle Entwicklung bei Ihnen für große Verunsicherung und auch Verärgerung sorgt.
Zu Ihrer konkreten Frage nach den Zahlengrundlagen:
Die Überprüfung der Vergütung stützt sich im Kern auf die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (zuletzt für das Jahr 2023) sowie ergänzende Sonderauswertungen, die das Institut des Bewertungsausschusses dort in Auftrag gegeben hat. Dabei werden insbesondere Honorarumsätze, Betriebsausgaben und Kostenentwicklungen in den Praxen analysiert. Auf dieser Basis bewertet der (Erweiterte) Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass diese Datengrundlage fehlerhaft oder nicht realitätsgerecht ist, ist das ein sehr wichtiger Hinweis. Genau an diesem Punkt setzen aktuell auch die Einwände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an. Eine gerichtliche Überprüfung kann hier für Klärung sorgen, dazu kann und darf ich mich jedoch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht äußern. Unabhängig davon bleibt es aus meiner Sicht entscheidend, dass die Datengrundlagen transparent und belastbar sind – dafür setzen wir uns politisch ein.
Ihre Sorge, dass psychotherapeutische Leistungen perspektivisch aus dem Leistungskatalog gedrängt werden könnten, teile ich ausdrücklich nicht. Im Gegenteil: Der Bedarf wächst seit Jahren deutlich, und es ist politischer Konsens, die Versorgung eher auszubauen als einzuschränken. Dafür braucht es aber verlässliche Rahmenbedingungen für die Praxen – auch das ist ein Punkt, den wir im Blick haben.
Was Ihr letzter Satz betrifft, möchte ich offen antworten:
Das persönliche Gespräch – auch an der Haustür im Wahlkampf – steht für meinen Anspruch, zuzuhören, Anliegen ernst zu nehmen und im Austausch zu bleiben. Genau das tue ich auch hier. Politik lebt davon, dass man miteinander im Gespräch bleibt, gerade wenn man unterschiedlicher Meinung ist oder Entscheidungen als ungerecht empfindet. Jedoch stehen wir aktuell vor der Herausforderung, das Land durch Reformen, bei denen alle beitragen müssen, trotz der schwierigen auch geopolitischen Lage zukunftsfest zu machen.
Ich würde es sehr bedauern, wenn aus Enttäuschung heraus der Eindruck entsteht, es gäbe keine Ansprechpartner mehr oder kein Interesse an Ihren Anliegen. Das Gegenteil ist der Fall: Ihre Rückmeldung fließt in die politische Bewertung ein, und ich nehme Ihre Hinweise zur wirtschaftlichen Lage sehr ernst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Reichel, MdB
