Frage an Markus Rinderspacher bezüglich Verkehr

Markus Rinderspacher
Markus Rinderspacher
SPD
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Frage von Ursula G. •

Frage an Markus Rinderspacher von Ursula G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

danke für Ihre deutliche Stellungnahme gegen den geplanten weiteren Ausbau des bayerischen Staatsstraßen-Netzes (siehe SZ vom 24.2.2011, Bayernteil). Doch bei herber Kritik darf es bitte nicht bleiben.
Wie werden Sie sich persönlich, innerhalb ihrer Partei und im Landtag dafür einsetzen, damit der bayerische Staat nicht noch mehr Geld für die Infrastruktur (bei einer langfristig sinkenden Bevölkerung und damit auch weniger Verkehrsaufkommen) verschwendet?
Wie gedenken Sie das vorgegebene Ziel des Staates (Nachhaltigkeitsstrategie von 2002: Reduzierung des Flächenverbrauchs bis 2020 von aktuell 115 Hektar / Tag auf 30 Hektar /Tag) zur Flächenersparnis umzusetzen?
Haben Sie in Ihrer Partei schon einmal über die Möglichkeit eines Volksbegehrens nachgedacht mit dem Ziel, vorhandene Geldmittel v.a. in die Sanierung bestehender Straßen zu stecken?

Ich freue mich auf Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Gommelt

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gommelt,

meine parlamentarische Anfrage vom Mai 2010 hat ergeben, dass in den sieben Regierungsbezirken Bayerns an insgesamt 4.840 Kilometern Staatsstraßen grundlegende Sanierungen notwendig sind, das entspricht 35,6 Prozent des gesamten Staatsstraßennetzes. Der Nachholbedarf für die Erhaltung der Fahrbahnen liege bayernweit bei 720 Millionen Euro, teilte mir der Innenminister mit. Brücken und andere Ingenieurbauwerke sind dabei nicht berücksichtigt.

Tatsächlich investierte die Staatsregierung jedoch nicht die notwendigen 720 Millionen Euro in die Staatsstraßensanierung, sondern lediglich knapp 80 Millionen Euro im Jahr 2010. Im Doppelhaushalt 2011/2012 klafft abermals eine große Lücke. Die Staatsstraßen in Bayern bleiben in weiten Teilen so löchrig wie der Sparstrumpf der Bayerischen Landesbank.

Ein Volksbegehren erscheint mir in diesem speziellen Falle, so wie von Ihnen vorgeschlagen, nicht rechtens. Nach Art. 73 BV, Art. 62 Abs. 2 Satz 1 LWG ist ein Volksentscheid und damit auch ein auf einen Volksentscheid hinauslaufendes Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen.

Den weiterhin ungezügelten Flächenverbrauch in Bayern will meine Fraktion stoppen und der Natur wieder mehr Raum geben. Deshalb fordern wir u.a. Flächen sparende Planungen und Renaturierungsmaßnahmen vor allem beim Hochwasserschutz ebenso wie ein Bodenentsiegelungsprogramm für nicht mehr benötigte Flächen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher

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