Frage an Markus Rinderspacher bezüglich Soziale Sicherung

Markus Rinderspacher
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SPD
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Frage von Josef K. •

Frage an Markus Rinderspacher von Josef K. bezüglich Soziale Sicherung

ich lese, dass sich die abgeordneten des bay. landtags eine erhöhung der bezüge ab 1.7. genehmigt haben.
finden sie das nicht traurig, wo die rentnerinnen und rentner mit ca. 1 % rechnen können. auch wird der bürozuschuss um 39 euro erhöht. traurig.

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köglmeier,

Grundlage für die jährliche Festlegung der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale jeweils zum 1. Juli ist die Einkommens- und Preisentwicklung, die das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung errechnet. Nach dem Abgeordnetengesetz war dabei aktuell der Zeitraum von Juli 2009 bis Juli 2010 maßgeblich.

In Artikel 5 (3) Abgeordnetengesetz heißt es über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung in Bayern:

"Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Bayern, die sich zusammensetzt aus

1. dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich mit einem Anteil von 87,2 v. H.

2. dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,2 v. H.

3. den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,6 v. H."

Die Kostenpauschale wird nach Art. 6 (2) Abgeordnetengesetz "jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern angepasst, die vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist. Den Preisentwicklungssatz teilt das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bis 1. März eines Jahres dem Präsidenten mit."

Diese Regelung besteht seit 1996 und hat sich bewährt, wie auch Landtagspräsidentin Barbara Stamm zur aktuellen Veröffentlichung der Anpassung der Bezüge festgestellt hat. Anders als in anderen Parlamenten entscheiden Abgeordnete in Bayern also nicht selbst über die Steigerung ihrer Diäten.

Es handelt sich um eine Index-Anpassung, wie oben dargestellt. Im Vorjahr hatte diese zu einer Nullrunde geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher, MdL

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