Frage an Markus Rinderspacher bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Markus Rinderspacher
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SPD
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Frage von Jay S. •

Frage an Markus Rinderspacher von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

neben der Landtagswahl wird auch über fünf Verfassungsänderungen abgestimmt.

Eine ist das der Landtag der Landesregierung eine Abstimmung im Bundesrat vorgeben kann. Das ist auf den ersten Blick eine gute Idee.

Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Sind die weiteren Vorschläge nicht eigentlich schon gesetzlich geregelt und eigentlich eher Symbolhaft?

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scharff,

am 15. September entscheiden die bayerischen Wählerinnen und Wähler nicht nur über die Zusammensetzung des nächsten bayerischen Landtags, sondern auch per Volksentscheid über fünf Änderungen der Verfassung des Freistaates Bayern.

Die Verfassungsänderungen wurden gemeinsam von den Fraktionen von SPD, CSU, FDP und Freien Wählern eingebracht.

Eine der vorgesehenen Änderungen: Bei "Angelegenheiten der Europäischen Union" soll der Landtag bei wichtigen Entscheidungen gehört werden. Es wird die Verpflichtung in der Verfassung verankert, dass die Staatsregierung den Landtag über Angelegenheiten der Europäischen Union zu unterrichten hat. Durch die Verfassungsänderung erhält der Bayerische Landtag mehr Informationsrechte und Mitbestimmungsrechte bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union. Als bayerischer Parlamentarier kann ich das nur sehr begrüßen.

Es ist zwar zutreffend, dass bspw. die Schuldenbremse bereits an anderer Stelle geregelt wäre. Wir halten es jedoch für sinnvoll und Ziel führend, dieses wie die anderen Ziele über den Verfassungsrang zu bekräftigen.

Wir Sozialdemokraten haben die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen im Gesamten im Landtag mit erarbeitet und empfehlen den Bürgerinnen und Bürgern, die Vorschläge anzunehmen. Wir sind der Überzeugung, dass die Bayerische Verfassung durch diese Änderungen nichts von ihrem freiheitlichen Charakter verliert, und dass die Väter und Mütter der Verfassung die jetzt vorgeschlagenen Änderungen bereits vor fast 70 Jahren in die Verfassung geschrieben hätten, wenn die heutigen Herausforderungen damals schon bekannt gewesen wären. Wilhelm Hoegner, "Vater der bayerischen Verfassung" und früherer sozialdemokratischer Ministerpräsident, wäre mit den am 15. September zu beschließenden Verfassungsänderungen sehr einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher

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