Frage an Markus Rinderspacher bezüglich Soziale Sicherung

Markus Rinderspacher
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SPD
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Frage von stefan k. •

Frage an Markus Rinderspacher von stefan k. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,
als LT-Kandidat für den Wahlkreis München-Ramersdorf würde mich im Folgenden Ihre Position zur sog. Sammelunterkunft in der Rosenheimer Str. interessieren.
Wie Sie wissen, ist in Bayern durch das Bayerische Landesaufnahmegesetz geregelt, dass Menschen mit Duldungen in sog. Gemeinschaftsunterkünften auf engsten Raum über Jahre oder Jahrzehnte leben müssen. Während alle anderen Bundesländer keine solche landesgesetzliche Regelungen kennen und die dortigen Landkreise und kreisfreien Städte z.T. längst dazu übergegangen sind, Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen, betreibt der Freistaat Bayern derzeit für ca. 8000 Geduldete 145 Gemeinschaftsunterkünfte, zumeist in alten Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und - wie in diesem Fall - verrotteten Containerunterkünften. Dies, obwohl nach Art. 106 der Bayererischen Verfassung jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. Werden Sie sich im Falle ihres Einzugs in den Bayerischen Landtag gegen die generelle Wohnsitzverpflichtung von Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften einsetzen und den Betroffenen die Möglichkeit einer angemessenen menschenwürdigen Wohngelegenheit geben?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
Stefan Klingbeil

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

der Zustand der Sammelunterkunft in der Rosenheimer Straße ist menschenunwürdig, beschämend und für die Betroffenen unzumutbar. Wie Sie wissen, hat dies vor knapp zwei Jahren auch der Menschenrechtskommissar des Europarats bei einem Besuch festgestellt. Seinem Bericht, den Sie sicher kennen, ist nichts hinzuzufügen.

Die Menschen in der Rosenheimer Str. benötigen dringend eine menschenwürdige Bleibe. Leider hat die CSU-geführte Regierung von Oberbayern, in deren Verantwortungsbereich die Unterkunft liegt, nicht reagiert. Im Gegenteil: Sie betont, die Umstände vor Ort seien keineswegs "katastrophal".

Zu ihren Fragen:

Ich werde mich ausdrücklich gegen die generelle Wohnsitzverpflichtung von Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften einsetzen. Es ist absurd, dass Flüchtlingen auch dann in einer solchen Unterkunft leben müssen, wenn sie sich eine Privatwohnung leisten könnten.

Es ist ein Gebot der Menschlichkeit - und im Übrigen auch unserer Verfassung - dass Asylsuchenden die Möglichkeit einer angemessenen menschenwürdigen Wohngelegenheit eingeräumt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher

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