Frage an Martin Dulig bezüglich Wirtschaft

Martin Dulig
Martin Dulig
SPD
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Frage von Heike B. •

Frage an Martin Dulig von Heike B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dulig,
der Braunkohleausstieg mit dem Kohlepaket, in dem Gelder für den weiteren Ausbau den Flughafens Leipzig/Halle als Frachtdrehkreuz eingestellt sind und auch der Koalitionsvertrag, in dem festgeschrieben ist, dass der weitere Ausbau des Flughafens Leipzig / Halle als Luftfrachtdrehkreuz nun sogar mit Regierungsauftrag der jetzigen Bundesregierung legitimiert ist, manifestieren die Erweiterung der Lärm-und Umweltschadenquelle Flughafen Leipzig/Halle auf dem Rücken der Bürger. Dem Totschlagargument „ Arbeitsplätze“ steht der Artikel 2 des Grundgesetztes Absatz 2 gegenüber: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Es ist unglaublich, dass die nachweislich durch Fluglärm verursachten Gesundheitsschäden einfach ignoriert werden.
Dass ein Verkehrsminister Scheuer die mit höchstem Votum des Petitionsausschusses des Bundestages positiv beschiedene Petition „Gegen die Kurze Südabkurvung“ am Flughafen Leipzig/Halle einfach ad absurdum führen kann, macht wütend. Es ist kein Wunder, dass sich Demokratieverdrossenheit breit macht. Das darf Politik nicht zulassen!
Es geht nicht darum, den Flughafen zu verfluchen – es gibt ihn seit über 100 Jahren. Jedoch hat sich der haltlose, lobbygestützte Ausbau des Flughafens als Frachtdrehkreuz zu einem Fluch für die Anrainer entwickelt. Das Vertrauen in die jetzige Politik fährt immer mehr gegen Null!
Meine Fragen an Sie:
1. Wie werden Sie die Bürger der vom Fluglärm betroffenen Regionen der Stadt Leipzig vor der unausweichlichen enormen Steigerung des Fluglärms und der Umweltverschmutzung aufgrund des geplanten Ausbaus des Flughafens Leipzig/ Halle schützen?
2. Werden Sie sich gegen die Umsetzung einer CO2-Steuer positionieren?
3. Unterstützen Sie die Einführung einer Kerosinsteuer?
4. Wie werden Sie sich für die Umsetzung der positiv beschiedenen Petition bzgl. Nutzung der Kurzen Südabkurvung mit einem maximalen Abfluggewicht von 30t einsetzen?

Martin Dulig
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen zu den Themen Lärm- und Umweltschutz sowie zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle.

Grundsätzlich wollen wir den aktiven und passiven Fluglärmschutz an beiden sächsischen Flughäfen konsequent fortführen und erweitern. Im Verkehrsministerium soll ein Fluglärmbeauftragter ernannt werden, denn wir sind sicher, dass bessere Lösungen für Fluglärm vor Ort nur durch mehr Dialog und eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erreicht werden kann.

Sie sprechen unter anderem die Beschränkung des Abfluggewichts auf der sogenannten „Kurzen Südabkurvung“ an. Zunächst gilt: Ich als Landesverkehrsminister kann eine Änderung nicht einfach anordnen. Die Flugrouten festlegen kann nur die Deutsche Flugsicherung GmbH in Verbindung mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Bedauerlicherweise hat sich das von CSU-Minister Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium als vorgesetzte Behörde nach meiner Kenntnis jüngst gegen die Umsetzung der Petition ausgesprochen.

Hinzu kommt, dass für die aktuell geltenden Regeln und Flugrouten ein sogenannter Bestandsschutz gilt: Sie sind von der Fluglärmkommission beschlossen und durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Das gilt auch für das maximale Abfluggewicht auf der Flugroute, die Sie ansprechen.

Im Zuge des Flughafenausbaus steht jedoch in Kürze ohnehin ein Planergänzungsverfahren an – und damit verbunden auch Änderungen der Flugrouten. Das für den Ausbau des Flughafens notwendige Verwaltungsverfahren wird nach den einschlägigen Regelungen des Luftverkehrsgesetzes durchgeführt. Im Rahmen dieses umfassenden Verfahrens wird eine neue Lärmprognose mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle erstellt, ebenso wie verschiedene Umweltgutachten, die dann der weiteren Planung zugrunde liegen werden. Bei der zu treffenden Entscheidung werden selbstverständlich alle geltenden Rechtsnormen, insbesondere auch die des Lärm- und Umweltschutzes beachtet. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass auf diesem Wege auch das Flugverfahren auf der Kurzen Südabkurvung in Ihrem Sinne geändert wird.

Zu Ihren Fragen nach einer CO2-Abgabe und einer Kerosin-Steuer: In unserem Regierungsprogramm fordern wir als SPD Sachsen eine CO2-Abgabe – allerdings „nicht als zusätzliches, sondern als neues, zentrales Steuerungselement der Klima- und Energiepolitik“. Im Zusammenhang der Einführung einer CO2-Abgabe wollen wir das bisherige System aus Steuern, Abgaben und Förderungsinstrumenten überprüfen und überlegen, welche der bisherigen Maßnahmen weiterhin sinnvoll sind, und welche zusätzlichen wir einführen müssen. In dem Zusammenhang finde ich auch die Diskussion einer Kerosin-Steuer sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dulig

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