Wie kann man juristisch auch durchsetzbar, endlich Tier- und Naturschutz mit den Bedürfnissen unserer Gesellschaft gleichberechtigt verbinden?

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Martin Habersaat
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Frage von Jens H. •

Wie kann man juristisch auch durchsetzbar, endlich Tier- und Naturschutz mit den Bedürfnissen unserer Gesellschaft gleichberechtigt verbinden?

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SPD, Grüne und SSW haben in Schleswig-Holstein 2016 eine aus meiner Sicht gute Novelle des Naturschutzgesetzes beschlossen, die bundesweit in vielen Belangen Vorbildcharakter hat: Wichtige Kernpunkte des geänderten Landesnaturschutzgesetzes waren ein Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen, eine Erhöhung des Biotopverbunds auf 15 Prozent und ein erweiterter Schutz der Biotope. So sind nun selten gewordene, lange nicht umgebrochene Grünlandflächen, die sehr artenreich und Lebensraum zahlreicher heimischer Tierarten sind, als Biotope geschützt. Auch sollen zwei Prozent der Landesfläche Schleswig-Holsteins zu Wildnisgebieten entwickelt werden. Viele Interessen von Tier- und Naturschutz sind heute juristisch durchsetzbar, allerdings unterliegen politische Entscheidungen gesellschaftlichen Mehrheiten. Wir müssen momentan z.B. vor allem dafür kämpfen, diese Errungenschaften nicht zu gefährden. CDU und FDP nutzen gerade den Krieg Russlands gegen die Ukraine als Begründung, das Thema Grünland und die Nutzung ökologisch wertvoller Flächen neu zu eröffnen. 

Eine andere wichtige Aufgabe für die kommende Legislaturperiode: Das Land und die Landesregierung müssen bei der Umsetzung der Klimaziele und der Biodiversitätsstrategie übergreifende Verantwortung übernehmen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kommunen Klimaschutz und Artenvielfalt überall vor Ort umsetzen können, und da, wo es nötig ist, muss das Land den Aufbau von Infrastrukturen selbst in die Hand nehmen. Hoffentlich gelingt uns ein gesellschaftlicher und dann auch ein politischer Konsens: Klima- und Naturschutz, erneuerbare Energien und nachhaltige Landwirtschaft sind kein Gegensatz, sondern die Zukunft in Schleswig-Holstein.

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