Setzen Sie sich für eine Boosterzulassung für U18 ein? Gesellschaftliche Teilhabe auch für Jugendliche, da nach 9 Monaten keine legaler Weg offen steht 2G zu werden?

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Martin Plum
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Frage von Svenja R. •

Setzen Sie sich für eine Boosterzulassung für U18 ein? Gesellschaftliche Teilhabe auch für Jugendliche, da nach 9 Monaten keine legaler Weg offen steht 2G zu werden?

Wie stehen Sie zu Boosterimpfung U18?
Laut EU-Verordnung verlieren geimpfte den "geimpft" Status ohne Booster nach 9 Monaten.
Für 5-17 Jährige sind nur 2x Impfung aber kein Booster zugelassen.
Es besteht für diese Gruppe außer Infektion, was man vermeiden will, momentan kein legaler Weg den 2G Status zu behalten, auch bei Impfwilligkeit.
Der Gesetzgeber schließt diese Personen also ohne legalen Ausweg vom öffentlichen Leben (Schuhe, Spielzeug kaufen) 9 Monate nach Impfung aus. Ist sowas überhaupt legal?

Werden Sie sich für eine Boosterempfehlung für U18 einsetzten?

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Derzeit können sowohl Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren als auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren gegen COVID-19 geimpft werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine COVID-19-Impfung bei allen Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren. Für Kinder von fünf bis elf Jahren besteht eine solche allgemeine Impfempfehlung der STIKO derzeit nicht. Die STIKO empfiehlt eine COVID-19-Impfung lediglich bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben oder in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht. Dessen ungeachtet kann eine COVID-19-Impfung aber auch bei fünf- bis elfjährigen Kindern ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen. Eine COVID-19-Auffrischungsimpfung empfiehlt die STIKO derzeit grundsätzlich nur bei Personen ab 18 Jahren. In Einzelfällen kann eine solche Impfung bei beruflicher Indikation (z.B. Tätigkeit im Seniorenheim oder Krankenhaus) ausnahmsweise aber auch bei Jugendlichen erwogen werden. Der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat darüber hinaus in einem Schreiben an die Gesundheitsminister der Länder und den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt, dass Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ungeachtet der Empfehlungen der STIKO eine COVID-19-Auffrischungsimpfung erhalten können und dass im Fall eines Impfschadens ein Versorgungsanspruch bestehe, soweit mit einem für diese Personengruppe „grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff“ geimpft werde.

Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2021 Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der Europäischen Union (EU) angenommen, mit denen für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt wird. Der klare und verbindliche Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten soll gewährleisten, dass die Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden und dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen. Eine fortgesetzte Koordinierung sei für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung und werde Klarheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger schaffen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnähmen. Die Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat sollen am 1. Februar 2022 in Kraft treten. Die Europäische Kommission hat bei Erlass der Vorschriften bereits selbst festgestellt, dass der verbindliche Anerkennungszeitraum von neun Monaten einer ständigen Kontrolle bedürfe, und in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeführt, dass im Rahmen dieser Kontrolle geprüft werden müsse, ob für Personen unter 18 Jahren Ausnahmen von dem verbindlichen Anerkennungszeitraum von neun Monaten gerechtfertigt seien, da es für diese Personen derzeit keine Empfehlungen der Europäischen Arzneimittelagentur für COVID-19-Auffrischungsimpfungen gebe.

Dessen ungeachtet ist die neue links-gelbe Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Personen unter 18 Jahren auch nach Ablauf des verbindlichen Anerkennungszeitraums von neun Monaten ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU nutzen können. Die dafür ggf. erforderlichen Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden.

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