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Wie ist Ihre Position zur 4,5-%-Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen?

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Martin Plum
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Frage von Johannes K. •

Wie ist Ihre Position zur 4,5-%-Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen?

als Psychotherapeut protestiere ich gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026 zur Kürzung der Honorare um 4,5% ab 1. April 2026. Dies verschärft Unterversorgung und Wartezeiten in NRW. Wie positionieren Sie sich konkret?

- Werden Sie das Bundesgesundheitsministerium zur Beanstandung auffordern?

- Fordern Sie eine gesetzliche Regelung angemessener Vergütung im SGB?

- Unterstützen Sie den Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung?

Vielen Dank für Ihre öffentliche Antwort!

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Antwort von CDU

Die Kritik am Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nehme ich sehr ernst. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Bewertungsausschusses, der paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besetzt ist, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Da bei der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen aktuell kein Konsens erzielt werden konnte, hat der erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium eine Entscheidung getroffen. Dieses Verfahren ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) gesetzlich geregelt.

Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst. Wir haben uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, dass dabei empirische Daten des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage wurden in den letzten Jahren die Vergütungshöhen immer wieder an die gestiegenen Kosten angepasst. Grundlage für die aktuelle Überprüfung der psychotherapeutischen Vergütung ist weiter diese Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich für das Jahr 2023, die am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis hat das Institut des Bewertungsausschusses eine detaillierte Sonderauswertung beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben, um die notwendigen Angaben u.a. zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erhalten. Diese Daten lagen am 22. Dezember 2025 vollständig vor. Anhand dieser Daten prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. 

In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist über den Vorgang informiert. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung, auf die wir keinen Einfluss haben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führt jedoch die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss und kann dessen Beschlüsse beanstanden. Der betreffende Beschluss wird derzeit im Rahmen dieser Rechtsaufsicht geprüft.

Die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist bereits in § 87 Absatz 2c Satz 6 SGB V geregelt. Wie zuvor dargestellt, obliegt es jedoch der Selbstverwaltung, diese eigenverantwortlich festzulegen. Ein entsprechender Beschluss kann – wie beschrieben – auch künftig im Rahmen der Rechtsaufsicht durch das BMG überprüft werden.

Unabhängig davon haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Psychotherapie weiter zu stärken. So soll beispielsweise die Bedarfsplanung insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche sowie eine bessere Versorgung im ländlichen Raum angepasst werden. Diese Vorhaben sollen  noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

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