Frage an Martin Rabanus bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD
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Frage von Ernst U. •

Frage an Martin Rabanus von Ernst U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie wollen Sie /will die SPD mit den Hunderttausenden ausreisepflichtiger Migranten verfahren, die sich bereits jetzt in unserem Land aufhalten? Wie insbesondere mit kriminellen Personen aus nicht sicheren Hetkunftsländern w.z.B. Irak oder Afghanistan?

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr U.,

haben Sie Dank für ihre Frage zur Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber und den Abschieberegelungen mit Blick auf Länder mit kritischer Sicherheitslage.

Im Sommer 2017 haben wir im Deutschen Bundestag beschlossen, dass die Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender schneller und konsequenter umzusetzen ist. Das gilt gerade mit Blick auf solche Ausreisepflichtigen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Deshalb hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitere Befugnisse erhalten, um beispielsweise die Identität von Asylsuchenden festzustellen, wenn Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegen. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die schwere Straftaten begehen, sollen nach Verbüßung ihrer Strafe unverzüglich abgeschoben werden. Die Möglichkeit zur Abschiebung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer haben wir per Gesetzesänderung ebenfalls erleichtert.

Gleichzeitig halten wir auch daran fest, dass Abschiebungen nicht in Länder erfolgen, in denen für die Menschen die unmittelbare Gefahr besteht, Opfer eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes zu werden. Wir werden keine Menschen in Perspektivlosigkeit und Lebensgefahr abschieben. Da die Sicherheitslage in Afghanistan kein sicheres Leben zulässt, werden wir bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Afghanistan durchführen. Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, sodass Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden. Das von Bund und Ländern im Sommer nach schweren Anschlägen in Afghanistan vereinbarte, zeitlich begrenzte Abschiebemoratorium gilt jedoch nicht für Straftäter und so genannte Gefährder.

Meine Ausführungen geben den aktuellen Sachstand hinsichtlich Ausreisepflicht und Abschiebungen in Länder mit kritischer Sicherheitslage wieder und sind, so hoffe ich, hilfreich für Sie.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus, MdB

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