Frage an Martin Schulz bezüglich Verbraucherschutz

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Frage von Harry S. •

Frage an Martin Schulz von Harry S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich habe davon Kenntnis erhalten, dass die EU plant, die Wasserversorgung zu privatisieren.

Die Folgen einer solchen Privatisierung kann man in vielen Städten erkennen: höhere Preise, schlechtere Qualität und weniger Wartung.
Letzter Bericht von ARTE: "Water Makes Money" vom 12.02.2013.
Kann als Video-Stream unter der URL http://videos.arte.tv/de/videos/v-7307830.html bis zum 19.02.2013 online angesehen werden.

Meine Frage: wie ist Ihr Standpunkt zu diesem Thema?

Ich freue mich auf eine Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Harry Schmidt
Niederkassel

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Februar 2013 zum Richtlinienentwurf über die Konzessionsvergabe sowie insbesondere für Ihr Plädoyer für eine explizite Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, so auch der Wasserversorgung, in der entsprechenden Richtlinie.

Ich möchte betonen, dass im Europaparlament das Thema Wasser sehr ernst genommen wird. In einem Bericht über die Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU, der am 6. Juni 2012 im Plenum verabschiedet wurde, unterstrichen wir, dass Wasser das wahrscheinlich höchste öffentliche Gut ist.

Die europäischen Bürger verdienen es, nachhaltig und zu fairen Konditionen mit diesem Gut versorgt zu werden. In der Vergangenheit haben wir in Europa jedoch mehrere Skandale gesehen, in welchen öffentliche Wasserversorgung Opfer von Korruption und Vetternwirtschaft wurde. Daher sehen wir die Notwendigkeit klare Regeln aufzustellen um die Vergabe von Konzessionen transparenter zu machen.

Der zuständige Ausschuss (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, IMCO) hat sich seit Januar 2012 intensiv mit einem Richtlinienentwurf der Kommission zu diesem Thema auseinandergesetzt. Nachdem der Ausschuss diesen ausführlich debattiert und auch abgeändert hat, verabschiedete er schließlich am 24. Januar 2013 seinen Bericht.

Der Bericht lehnt ausdrücklich die Idee der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wie etwa der Wasserversorgung durch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe ab. Die Versorgungshoheit bleibt bei den zuständigen Gebietskörperschaften. Diese können weiterhin frei entscheiden, wie sie ihre Versorgung gestalten. Konzessionen bilden lediglich eine mögliche Form zur Erbringung dieser Dienstleistung.

Sollten Gebietskörperschaften jedoch entscheiden eine Konzession zu vergeben, soll dies nun durch eine neue Richtlinie klar geregelt werden. Die Richtlinie definiert die grundlegenden Prinzipien Transparenz, Nichtdiskriminierung, und Gleichbehandlung, und macht deren Einhaltung bindend.

Eine Regulierung dieses Bereiches auf europäischer Ebene ist unabdingbar, um europaweit hohe Standards für gute Qualität und fairen Wettbewerb zu etablieren. Der Vorschlag der Kommission war in seiner ursprünglichen Fassung nicht perfekt. Jedoch konnten bereits viele Fehler behoben werden, und Kommissar Barnier hat auch für den weiteren Gesetzesprozess öffentlich volle Kooperation zugesichert.

Obwohl ich vom Gelingen des Unterfangens überzeugt bin, habe ich Ihr Schreiben zur weiteren Prüfung und Erinnerung an den Berichterstatter, Herrn Philippe Juvin, sowie die verantwortlichen Schattenberichterstatter weitergeleitet.

Ich hoffe ich konnte Ihre Bedenken zufriedenstellend ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz