Ich habe das Tourette-Syndrom. Mir helfen ausschließlich Cannabisblüten. Nun zahlt die GKV nicht mehr. Ich bin arbeitsunfähig. Wie können Sie als Politikerin dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren?
Folgende Frage an Sie:
Ich bin 44 Jahre alt und leide seit meiner Kindheit am Tourette-Syndrom.
Diese Krankheit ist eine massive Einschränkung im Alltag. Stellen Sie sich einfach mal vor, dass Ihnen Ihr eigener Körper nicht gehorcht - und dies in jeder Alltagssituation.
Nachdem meine Kindheit und Jugend durch diese schwerwiegende, neurologische und ungenügend erforschte Krankheit die Hölle auf Erden war, konnte ich nun seit mittlerweile fast 10 Jahren dank Cannabisblüten auf Rezept vieles im Leben nachholen, was ich dank Erkrankung nie konnte.
Seitdem die GKV die Therapie mit Cannabisblüten gezahlt hat, ging es in meinem Leben deutlich bergauf.
Nun zahlt die GKV keinen Cent mehr - von heute auf Morgen. Ich beziehe Berufsunfähigkeits-Rente und kann mir die anfallenden Kosten schlichtweg nicht leisten.
Nun bin ich wieder vom Alltag ausgeschlossen, nach Jahrzehnten des Leids.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.
Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.
Ich teile Ihre Sorge hinsichtlich der aktuellen Entwicklung bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis. Für viele Patient*innen mit schweren oder chronischen Erkrankungen stellt medizinisches Cannabis eine wichtige und in manchen Fällen unverzichtbare Therapieoption dar. Wenn eine solche Behandlung medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist, muss aus meiner Sicht auch ein verlässlicher Zugang gewährleistet sein. Dazu gehört grundsätzlich auch die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Umso kritischer sehe ich die Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das seit dem 30. Juli 2026 in Kraft ist. Cannabisblüten sind seitdem im besonderen Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V nicht mehr enthalten und können somit grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Diese Entscheidung halte ich für problematisch. Einsparungen im Gesundheitswesen dürfen niemals auf dem Rücken kranker Menschen ausgetragen werden. Finanzielle Erwägungen dürfen nicht dazu führen, dass Patient*innen eine medizinisch notwendige und bisher wirksame Behandlung verlieren oder diese künftig aus eigener Tasche finanzieren müssen.
Auch unsere Bundestagsfraktion hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt. Aus meiner Sicht braucht es statt pauschaler Leistungskürzungen eine Gesundheitspolitik, die sich an medizinischer Evidenz, dem individuellen Bedarf der Patient*innen und einer verlässlichen Versorgung orientiert.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Feldmayer, MdL
