Frage an Matthias Bartke bezüglich Verbraucherschutz

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Matthias Bartke
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Frage von Rukan N. •

Frage an Matthias Bartke von Rukan N. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Dr. Bartke,

ich würde gerne wissen, welche Gründe Sie haben gegen ein Frackingverbot zu stimmen.
Ebenfalls würde ich gerne Wissen aus welchen Quellen Sie Ihr Wissen über dieses Thema erlangt haben. Mir ist durchaus bewusst, dass Niemand über Alles genaue Kenntnisse haben kann, jedoch erachte ich es als Ihre Aufgabe, genug Informationen zu sammeln um eine informierte Entscheidung im Sinne der Bevölkerung treffen zu können.
Im Zentrum Ihrer Entscheidung liegt sicherlich eine Risikoabschätzung und eine Nutzenanalyse, zumindest durch einen externen Berater. Demnach noch einmal die Frage: Woher haben Sie diese Informationen Bezogen und welche Argumente haben Sie gegeneinander abgewogen, um letztendlich gegen ein Verbot von Fracking zu stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Rukan Nasri

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SPD

Sehr geehrter Herr Nasri,

vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich ist es für mich sehr wichtig, gut informierte Entscheidungen zu treffen. Im vergangenen Jahr habe ich daher während der Beratungsphase des Fracking-Gesetzes u.a. auf Informationen des Umweltministeriums, von Fachpolitikern der SPD-Fraktion wie auch auf die Stellungnahmen sowie Ergebnisse der Sachverständigenanhörung im Juni zurückgegriffen. Bei Anhörungen können alle im Bundestag vertretenen Fraktionen Sachverständige benennen. Damit entsteht ein besonders ausgewogenes Meinungsbild, das nicht durch einzelne Interessen geleitet ist.

In Ihrem Schreiben erkundigen Sie sich außerdem, was mich zu meiner Entscheidung in der letzten Woche bewogen hat. Herr Rinas hat hier auf abgeordnetenwatch ein ganz ähnliches Anliegen formuliert. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich Ihnen daher im Folgenden eine fast wortgleiche Antwort wie ihm sende.

Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ich in der letzten Woche nicht für Fracking gestimmt habe. Stattdessen habe ich aus guten Gründen gegen den Gesetzentwurf der Grünen und den Antrag der Linken gestimmt. Das ist keinesfalls gleichzusetzen.

Gegen einen Antrag zu stimmen, der „Verbot von Fracking“ heißt, bedeutet nicht automatisch gegen ein Verbot von Fracking zu sein. Nach dieser Logik wäre die Linke ja beispielsweise auch gegen den Mindestlohn, da sie gegen unser Gesetz zur Einführung eines Mindestlohns gestimmt hat. Mit Nein abzustimmen bedeutet vor allem, dass man mit dem vorliegenden Antrag nicht einverstanden ist. So ging es mir in der letzten Woche mit den Oppositionsanträgen.

Die Grünen und die Linken haben Anträge eingebracht, die wichtige Probleme überhaupt nicht thematisiert haben:
- Wie gehen wir mit Lagerstättenwasserverpressung um?
- Gibt es eine Beweislastumkehr bei Erdbeben?
- Warum soll es keine Änderungen im Wasserhaushalts- und Bundesnaturschutzrecht geben?

Das Regelungspaket der Großen Koalition hingegen sieht dazu notwendige Vorschriften vor. Der Gesetzentwurf stellt außerdem rechtssicher klar, dass unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken derzeit nicht verantwortbar ist. Aus diesem Grund ist es für mich besonders wichtig, dass wir das Regelungspaket mit den bereits verhandelten Verbesserungen zügig umsetzen. Ich erwarte von unserem Koalitionspartner, an dieser Stelle nicht länger zu blockieren. Das habe ich auch in meiner Persönlichen Erklärung zum Ausdruck gebracht, die ich zu der Abstimmung abgegeben habe. Für mich ist elementar, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang erhält.

Grüne und Linke haben Ihre Anträge für die Tagesordnung im Plenum übrigens bewusst so aufgesetzt, dass sie nicht debattiert werden konnten. Damit war klar, dass es ihnen nicht um die Regelung des Frackings, sondern allein um ein politisches Spielchen ging. Das wird den Herausforderungen des Themas nicht gerecht.

Wir haben uns die Abstimmung in der SPD-Fraktion wirklich nicht einfach gemacht, da uns eine klare, rechtssichere Regelung des Fracking ungemein wichtig ist. Wir haben daher durchgesetzt, dass Lars Klingbeil immerhin seine Persönliche Erklärung im Plenum vorlesen durfte. Lars Klingbeil kommt aus dem sehr betroffenen Landkreis Rotenburg an der Wümme und hat in seiner Erklärung die Position der Sozialdemokraten insgesamt gut deutlich gemacht: http://dbtg.tv/fvid/6791901 . Ich bitte Sie, sich diese Rede einmal anzuhören und Ihr Urteil erst dann zu fällen, wenn das Gesetz am Ende vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke