Frage an Matthias Miersch bezüglich Recht

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Matthias Miersch
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Frage von Heiko G. •

Frage an Matthias Miersch von Heiko G. bezüglich Recht

Die USA haben die Genehmigung erhalten mit den Global Hawk Drohnen den deutschen Luftraum zu durchfliegen. Dabei soll die Abhörtechnik ausgeschaltet sein.

1. die Drohne ist weitgehend baugleich mit der Euro Hawk. Die hat aber keine Verkehrszulassung für den deutschen Luftraum. Die amerikanische Version hat nach meiner Kenntnis diese Zulassung auch nicht. Damit ist ein Betrieb im deutschen Luftraum gesetzlich nicht zulässig. Welche Position vertreten Sie?

2. Nach Spiegel Informationen will die Bundesrepublik darauf verzichten die Abschaltung der Abhörtechnik zu überwachen. Finden Sie dieses Vertrauen nach den Erkenntnissen des letzten Jahres gerechtfertigt?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

Heiko Giersberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Giersberg,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Dezember 2015 zum Thema „Global Hawk-Drohnen“. Bitte entschuldigen Sie in diesem Zusammenhang auch meine verspätete Antwort.

In Ihrer Anfrage erkundigen Sie sich nach der Genehmigung für die USA, den deutschen Luftraum mit Global Hawk-Drohnen durchfliegen zu dürfen. Folgende Hintergrundinformationen kann ich Ihnen hierzu geben:

Die Drohnen werden von den USA in Absprache mit den NATO-Verbündeten im Baltikum eingesetzt.
Geplant sind zwischen drei und fünf Überflügen pro Monat (je ca. 90 Minuten) in sehr großen Höhen. In Deutschland sind Starts oder Landungen nicht vorgesehen. Auf diese Weise wird weitestgehend ausgeschlossen, dass der Einsatz der Drohnen direkte Auswirkungen auf den Luftverkehr über Deutschland hat. Deshalb hat die Bundesregierung nach Prüfung der technischen und rechtlichen Fragen den Überflügen zugestimmt.

Ferner führen Sie in Ihrer zweiten Frage einen Spiegel-Artikel als Quelle an, demnach die Bundesrepublik die Abschaltung der Abhörtechnik nicht überwachen wolle. Seitens des Bundesministeriums für Verteidigung gibt es die strikte Untersagung, dass die Aufklärungssensoren während des Überflugs in Betrieb sind. Die USA haben schriftlich zugesichert, diese Auflage einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

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