Sehr geehrter Herr Miersch, mich würde sehr interessieren, wie Sie hinsichtlich der geplanten Steueränderung bei Kryptos entscheiden werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Rainer S.
Sehr geehrter Herr S.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.
Kryptowerte gewinnen zunehmend an Bedeutung für Wirtschaft, Finanzmärkte und private Vermögensbildung. Uns ist wichtig, Innovationen zu ermöglichen und zugleich für Steuergerechtigkeit und Transparenz zu sorgen.
Aktuell werden Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer unterworfen, sondern als "sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert; Veräußerungsgewinne sind dabei nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig. Unser Ziel ist es, diese Einkünfte künftig wie andere Kapitaleinkünfte zu behandeln und der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Das hätte für Anlegerinnen und Anleger Vor- und Nachteile: Der Steuersatz wäre in der Regel niedriger als der persönliche Satz, zugleich entfiele die Fristbindung bei Gewinnen wie bei Verlusten, was insbesondere bei risikoreichen Investitionen eine umfassendere Verlustverrechnung ermöglichen würde. Eine dauerhafte Steuerbefreiung nach einjähriger Haltefrist würde Kryptowerte gegenüber anderen, oft weniger volatilen Kapitaleinkünften bevorzugen; das halten wir für nicht sachgerecht.
Uns ist an einer zeitgemäßen und zukunftsfesten Besteuerung von Kryptowerten gelegen, die wir zügig angehen möchten.
Sehr geehrter Herr S., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch
