Sie teilen meine Einschätzung, setzen aber auf TikTok & Ordnungsrufe. Das stoppt keinen hybriden Krieg. Bereitet die SPD durch Zögern bei Art. 21 GG (GFF-Gutachten) Verfassungsfeinden den Boden?

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Matthias Miersch
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Frage von Dominik B. •

Sie teilen meine Einschätzung, setzen aber auf TikTok & Ordnungsrufe. Das stoppt keinen hybriden Krieg. Bereitet die SPD durch Zögern bei Art. 21 GG (GFF-Gutachten) Verfassungsfeinden den Boden?

Sehr geehrter Herr Miersch,

vielen Dank für Ihre Antwort und dass Sie meine Einschätzung zur gezielten Instrumentalisierung des Parlaments ausdrücklich teilen.

Sie folgern: "Wehrhafte Demokratie braucht klare Regeln und eine proaktive Kommunikationsstrategie". Hier unterliegen Sie jedoch einem fatalen Kategorienfehler: Sie versuchen, Netzwerke, die einen hybriden Krieg gegen unsere Gesellschaft führen, mit Hausregeln und Social-Media-Videos zu bekämpfen.

Die Geschäftsordnung des Bundestages endet an der Plenarsaal-Tür. Auf unregulierten Plattformen greifen keine Ordnungsrufe. Wer eine derart strukturelle Verfassungsgefährdung "wegmoderieren" will, anstatt den eigentlich dafür vorgesehenen Schutzmechanismus (Art. 21 GG) zu nutzen, agiert faktisch als unfreiwilliger Katalysator dieser Extremisten.

Die juristische Beweislage ist erdrückend (siehe 1.500-seitiges GFF-Gutachten, Juni 2026).

Warum blockiert die SPD trotz geteilter Problemwahrnehmung das Verbotsverfahren?

MFG D.B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Vorwurf, wir würden unfreiwillige Katalysatoren der Extremisten sein, weise ich entschieden zurück. In diesem Zusammenhang weise ich auf die gemeinsame Erklärung der Fraktionsvorsitzenden der SPD von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche hin: https://spd-fraktion-bremen.de/politischearbeiten/beschlusse-spd-fraktionsvorsitzendenkonferenz/.

Das Verständnis für den Wunsch nach einem klaren juristischen Signal gegen die AfD teile ich ausdrücklich. Ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz mit der Folge eines Parteiverbots ist aber das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie, und das Bundesverfassungsgericht stellt daran erhebliche Anforderungen. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte nehmen wir sehr ernst und sehen darin einen wichtigen Anhaltspunkt, es ersetzt aber nicht die umfassenden Belege, auf die ein solches Verfahren angewiesen ist.

Erst jüngst habe ich im Bundestag betont, dass aus meiner Sicht ein Verbotsverfahren gegen die AfD notwendig ist. Klar ist zugleich, dass es dafür auch einer entsprechenden parlamentarischen Mehrheit bedarf, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben ist. Ich nehme dahingehend wahr, dass die Diskussion über ein Verbotsverfahren gegenwärtig auch innerhalb anderer, bislang skeptischer Parteien voranschreitet.

Ein vorschneller Antrag, der vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, würde jedoch auch weiterhin der AfD in die Hände spielen, deshalb muss hier sorgfältig vorgegangen werden. Ein Parteiverbot kann zudem ohnehin nur ein Baustein neben der politischen Auseinandersetzung mit der AfD sein. Ein Verbot darf nie leichtfertig ausgesprochen werden, aber es darf auch kein Tabu sein.

Sehr geehrter Herr B., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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