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Wie wollen Sie sicherstellen, dass die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der Telefon-AU psychisch und chronisch erkrankte Menschen nicht zusätzlich belasten?

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Frage von Sebastian D. •

Wie wollen Sie sicherstellen, dass die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der Telefon-AU psychisch und chronisch erkrankte Menschen nicht zusätzlich belasten?

Sehr geehrter Herr Miersch,

Ich sehe die geplante Reform mit großer Sorge. Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen erleben trotz guter Behandlung immer wieder kurzfristige Phasen, in denen Arbeiten nicht möglich ist. Zusätzliche Hürden könnten dazu führen, dass Betroffene aus Scham, Angst oder Überforderung trotz Erkrankung arbeiten (Präsentismus), anstatt sich krankzumelden.

Zudem erscheint mir die Begründung der Reform nicht eindeutig. Der Anstieg der Krankmeldungen seit 2022 wird nach Einschätzung von Krankenkassen und Fachleuten auch auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückgeführt. Gleichzeitig liegt Deutschland im OECD-Vergleich bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht an der Spitze. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie diese Aspekte im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse den geplanten Maßnahmen zugrunde liegen.

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Sehr geehrter Herr D.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.

Ihre Sorge um Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen kann ich nachvollziehen, gerade wenn kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Teil des Krankheitsbildes ist.

Zur Einordnung: Bei der jetzt diskutierten Vorlagepflicht handelt es sich um einen von mehreren Punkten eines breiten Beschlusspapiers zu Aufschwung und Beschäftigung in unserem Land. Vorgesehen ist eine Rückkehr zur vorpandemischen Rechtslage, nach der Arbeitgeber eine AU bereits ab dem ersten Tag verlangen können, nicht müssen. 

Klar ist, dass es zu diesem Punkt zwischen den Koalitionspartnern durchaus verschiedene Auffassungen gibt. In der Diskussion war nicht zuletzt auch die Einführung eines Karenztages mit Lohnausfall, was wir als Sozialdemokraten nicht mittragen wollten, insoweit ist die Rückkehr zur vorpandemischen Rechtslage an dieser Stelle als Kompromiss zwischen zwei Koalitionspartnern mit verschiedenen Ansichten auf dieses Thema einzuordnen.

Ihre weiteren Hinweise nehme ich ernst; das sind Aspekte, die im weiteren parlamentarischen Verfahren mit einfließen sollten. Dort werden wir auch in den Blick nehmen, wie eine entsprechende Regelung möglichst praxisnah ausgestaltet werden kann.

Sehr geehrter Herr D., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

 

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