Antwort 20.10.2024 von Matthias Miersch SPD
Die angeführte Beurteilung des Gesetzes teile ich nicht. Laufende Ermittlungsverfahren werden nicht wie genannt beeinträchtigt.
Die angeführte Beurteilung des Gesetzes teile ich nicht. Laufende Ermittlungsverfahren werden nicht wie genannt beeinträchtigt.
Ein AfD-Parteiverbotsverfahren ist ein scharfes Schwert mit hohen Risiken. Es sollte nur erfolgen, wenn eine sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit besteht.
Die Kunst besteht darin, Gesetzesvorhaben umzusetzen, Mehrheiten zu finden und Verbesserungen zu realisieren
Eine direkte Gegenfinanzierung ist in dieser Weise nicht üblich und auch nicht unbedingt sinnvoll
Eine direkte Gegenfinanzierung ist so nicht üblich und auch nicht unbedingt sinnvoll
Wirtschaft und Soziales müssen stets zusammengedacht werden!