Einer Viertel Millionen Menschen stecken sich tgl. an Corona an, die Fallzahlen steigen. Wie schützen Sie die Bevölkerung mit dem neuen IfSG wirksam vor gesundheitlichen Schäden?

Portrait von Matthias Mieves
Matthias Mieves
SPD
100 %
64 / 64 Fragen beantwortet
Frage von Gisela W. •

Einer Viertel Millionen Menschen stecken sich tgl. an Corona an, die Fallzahlen steigen. Wie schützen Sie die Bevölkerung mit dem neuen IfSG wirksam vor gesundheitlichen Schäden?

Sehr geehrter Herr Mieves,
nach bisherigen Medienberichten soll mit dem neuen IfSG der Gesundheitsschutz fast vollständig wegfallen. Vulnerable Gruppen leben inmitten unserer Gesellschaft, Kinder unter 5 sind nicht geimpft, auch vermeintlich milde Corona-Infektionen verursachen gesundheitliche Schäden, die wir noch nicht einmal abschätzen können. Bitte schützen Sie die Bevölkerung weiter!
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Matthias Mieves
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.

besten Dank für Ihre sehr aktuelle Frage. Bei dem InfektionsschutzGesetz (IfSG ) geht und ging es immer um eine schwierige Abwägung zwischen den grundgesetzlich festgelegten Freiheitsrechten und dem Schutz der Bevölkerung vor schwerer Krankheit.

In der letzten Wahlperiode wurde vollkommen zu Recht für eine deutliche Verschärfung des IfSG zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und vor allem zum Schutz aller vulnerablen Gruppen gestimmt. Aus gutem Grund wurden die daraus folgenden Grundrechtseingriffe aber zeitlich limitiert, damit es nicht durch die Hintertür eine Verstetigung von deutlichen Eingriffen des Staates in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gibt. Das bisherige, sehr strenge IfSG läuft demzufolge jetzt aus und nun wurde erneut die Abwägung getroffen.

Auch wenn die Impfquote noch immer nicht hoch genug ist und die Infektionszahlen weiter steigen: Wir haben jetzt eine Situation, in der vor allem die Staatsrechtler der Auffassung sind, dass die bisherigen Grundrechtseinschränkungen durch den Bund aufgehoben werden müssen. Das Gesundheitssystem ist trotz der hohen Infektionszahlen nicht überlastet, Omikron verläuft auch bei Risikopatienten meist milder, der Sommer verspricht ein deutliches Absinken der Zahlen. Unter diesen Voraussetzungen könnte eine Verlängerung des bisherigen Gesetzes sogar verfassungswidrig sein.

Als Gesundheitspolitiker begrüße ich, dass die Länder nach wie vor die Möglichkeit behalten, in regionalen Hotspots schnell zu reagieren und die Regeln vor Ort zu verschärfen. Ich würde mir aber auch weiterhin noch mehr Instrumente des Bundes wünschen  und habe dies auch deutlich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Matthias Mieves
Matthias Mieves
SPD