Einführung Pauschale Beihilfe auf Bundesebene - aktueller Stand?
Sehr geehrter Herr Mieves,
aufgrund einer Schwerbehinderung musste ich mich als Beamtin „freiwillig“ in der GKV versichern. Ich zahle monatlich 800 Euro an GKV-Beiträgen, ganz allein und ohne hälftige AGer-Beteiligung. Meine nicht-behinderten PKV-Kollegen, die die gleiche Arbeit leisten, zahlen weniger als die Hälfte und haben monatlich 400 Euro netto mehr. Als ich verbeamtet wurde, galt die PKV-Öffnungsaktion nicht für mich. Auch die dauerhafte PKV-Öffnung greift nur für alle vor 2004 Verbeamteten.
Meine Bitte: Die PKV soll sich dauerhaft für alle Beamten öffnen und/oder auf Bundesebene wird endlich auch die Pauschale Beihilfe eingeführt - wie bereits schon in 11 Bundesländern (bald 13). Und sei es auch nur für Härtefälle (Modell Schleswig-Holstein). Auf Landesebene fordert auch die CDU die Pauschale Beihilfe (z. B. Rheinland-Pfalz, Drucksache 18/13095) oder führt sie ein (zuletzt Sachsen-Anhalt). Was hindert den Bund? Es geht hier um eine kleine Minderheit ohne Lobby. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau S.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation schildern.
Das derzeitige System der Krankenabsicherung von Beamtinnen und Beamten unterscheidet sich grundsätzlich vom System für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Während Beschäftigte in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, gilt für Beamtinnen und Beamte das sogenannte Beihilfesystem.
Beamtinnen und Beamte unterliegen grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen erhalten sie eine beamtenrechtliche Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe. Dabei übernimmt der Dienstherr in der Regel etwa 50 Prozent der Krankheitskosten; der verbleibende Anteil wird üblicherweise über eine private Krankenversicherung abgesichert.
Beamtinnen und Beamte können sich zwar freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Im klassischen Beihilfesystem müssen sie den einkommensabhängigen Beitrag jedoch vollständig selbst tragen, da im geltenden Bundesrecht kein Arbeitgeberzuschuss vorgesehen ist. Das führt, wie Sie es schildern, in bestimmten Konstellationen zu erheblichen finanziellen Belastungen.
Die von Ihnen geschilderte Situation zeigt sehr deutlich, dass es im bestehenden System Konstellationen gibt, in denen insbesondere Beamtinnen und Beamte in besonderen Lebenslagen finanziell deutlich schlechter gestellt sein können.
Einige Bundesländer haben deshalb in den vergangenen Jahren alternative Modelle eingeführt, bei denen Beamtinnen und Beamte bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss ihres Dienstherrn erhalten. Diese sogenannte pauschale Beihilfe wurde erstmals 2018 in Hamburg eingeführt. Inzwischen haben mehrere Bundesländer (darunter etwa Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen) entsprechende Regelungen geschaffen.
Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gilt derzeit weiterhin das klassische Beihilfesystem. Der Bund könnte grundsätzlich für seine eigenen Beamtinnen und Beamten ebenfalls ein alternatives Modell wie etwa eine pauschale Beihilfe einführen. Eine solche Änderung würde jedoch einen grundlegenden Systemwechsel im bisherigen Beihilfesystem bedeuten und hätte entsprechende Auswirkungen auf Struktur und Finanzierung.
Unabhängig davon halte ich es für wichtig, dass unser Krankenversicherungssystem solidarisch organisiert ist und niemand aufgrund besonderer Lebenslagen benachteiligt wird. Die von Ihnen geschilderten Härtefälle zeigen, dass wir die bestehenden Regelungen aufmerksam prüfen müssen.
Vielen Dank nochmals für Ihre Nachricht und Ihre Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves, MdB
