Halten Sie die vorgesehene steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300,-- Euro für ausreichend, um auch nur annähernd die Mehrkosten für Energie zu kompensieren?

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Matthias Mieves
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Frage von Volker U. •

Halten Sie die vorgesehene steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300,-- Euro für ausreichend, um auch nur annähernd die Mehrkosten für Energie zu kompensieren?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Der Klimaökonom Ottmar Edenhofer beziffert in seinem Interview im heutigen Handelsblatt (S.8f), die Mehrkosten durch die massiv gestiegenen Energiepreise für Haushalte zwischen 800 bis 2500,-- Euro pro Jahr. Halten sie persönlich hier nicht einen monetären Nachschlag für erforderlich, der diesmal auch die Rentner und SGB-II-Bezieher miteinbeziehen sollte?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

V. U.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank für Ihre Frage, die eine Variation zu Ihrer Frage vom 26. April darstellt. Deswegen wird es in der nachfolgenden Antwort auch wortgleiche Elemente aus meiner damaligen Antwort geben.

Zu Ihrer Grundsatzfrage: Ob die beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern angesichts der steigenden Energiepreise und der Inflation ausreichen oder ggf. nachjustiert werden müssen, werden wir genau beobachten und prüfen. Ob und welche weiteren Maßnahmen in den kommenden Monaten noch diskutiert und beschlossen werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Außerdem gebe ich zu bedenken: Noch sind nicht alle beschlossenen Maßnahmen in Kraft. Zudem sind Berechnungen wie jene von Herrn Edenhofer erstmal nur theoretisch/wissenschaftlich - auch er kann nicht vorhersehen, was konkret bzgl. Gaslieferungen aus Russland passieren wird (sowohl ein Lieferstopp durch Russland, als auch ein Embargo durch die EU sind möglich). Er kann nicht vorhersehen, was die kartellrechtliche Prüfung der Öl- bzw. Benzinpreise ergeben wird und welche ggf. positiven Folgen das für die daran gekoppelten Verbraucherpreise haben wird.

Des Weiteren ist es eine nicht sachgerechte Verkürzung der Diskussion, die Unterstützungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger auf die einmalige Heizkosten-/Energiepreispauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige zu reduzieren. Denn daraus leiten Sie offenkundig die Aussage ab, die beschlossenen Maßnahmen kämen den Rentnern und ALG II (Hartz 4)-Beziehern nicht zugute. Diese Verkürzung ist irreführend:  Im Gesamtpaket kommen fast alle Maßnahmen ALLEN  Bürgerinnen und Bürgern zugute. Manche sogar ausschließlich Beziehern der Grundsicherung und ALG II . Ich werde sie - wie oben erwähnt, gleich nochmals auflisten. Bezieher von ALG II bekommen übrigens ihre Heizkosten vom Jobcenter bezahlt. Deshalb sind sie ganz bewusst von der 300 Euro-Pauschale ausgenommen.

Bei den Rentnerinnen und Rentnern habe ich (auch auf dieser Plattform)  erläutert, dass diese Gruppe im Gegensatz zu den meisten Arbeitnehmern und Selbstständigen in den zurückliegenden Pandemie-Jahren und auch jetzt weniger von Einkommensstagnation oder gar Einbußen (z. B. durch Kurzarbeitergeld) betroffen war und ist. In diesem Jahr ist sogar eine deutliche Rentenerhöhung fällig.

Hier nun nochmals die Maßnahmen aus beiden Entlastungspaketen, die als Gesamtpaket die Bürgerinnen und Bürger unterstützen sollen:

Maßnahmen des ersten Entlastungspaketes vom 23. Februar 2022

Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro.

Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.

Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.

 Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen .

Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.

Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.

Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes vom 24. März 2022

Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.

Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß) .

ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürger:innen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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