Wie wollen Sie die ambulante psychotherapeutische Versorgung angesichts real sinkender Vergütung langfristig stabil sichern?
Sehr geehrter Herr Mieves,
ich bin niedergelassene Psychotherapeutin und wende mich an Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses.
Ab dem 01.04.2026 werden psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % abgewertet. Gleichzeitig steigen die laufenden Kosten, sodass die Vergütung real hinter der Inflation zurückbleibt.
In meiner Praxis zeigt sich zudem ein deutlicher Personalmangel. Trotz angemessener Bezahlung finde ich kaum Bewerber*innen und übernehme inzwischen organisatorische Aufgaben sowie die Praxisreinigung selbst.
Diese Entwicklung gefährdet aus meiner Sicht die ambulante Versorgung – gerade bei ohnehin hoher Nachfrage.
Ich bitte Sie daher, sich im Gesundheitsausschuss für eine angemessene Vergütung und stabile Rahmenbedingungen einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefanie T.
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für die sehr konkrete Schilderung Ihrer Situation in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.
Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen. Für mich und für die SPD ist klar: Wir setzen uns für gute Rahmenbedingungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und für eine Vergütung ein, die die Realität in den Praxen berücksichtigt. Denn eine verlässliche Versorgung lässt sich auf Dauer nur sichern, wenn die Strukturen vor Ort stabil bleiben und Praxen wirtschaftlich tragfähig arbeiten können.
Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit in der politischen Einordnung dazu, dass der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nicht unmittelbar über die konkrete Höhe psychotherapeutischer Honorare abstimmt. Entscheidungen über Vergütungshöhen in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung werden in Deutschland von der gemeinsamen Selbstverwaltung getroffen. Zuständig sind dafür der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Kommt es dort zu keiner Einigung, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss.
Genau das ist im vorliegenden Fall geschehen. GKV-Spitzenverband und KBV sind gesetzlich verpflichtet, die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung regelmäßig auf Grundlage aktueller Daten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Da sich beide Seiten hier nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nun eine Absenkung der Honorare vorsieht. Beide Seiten bewerten diese Entscheidung unterschiedlich; zudem steht eine gerichtliche Überprüfung offen, die von der KBV bereits angekündigt wurde.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen auf die Versorgung sehr ernst. Deshalb haben wir Bundesgesundheitsministerin Nina Warken aufgefordert, die möglichen Folgen dieser Entscheidung für die Versorgung transparent zu bewerten. Zugleich erwarten wir vom Bundesministerium für Gesundheit, dass es nachvollziehbar erläutert, wie der Beschluss im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft wird und ob Maßnahmen ergriffen werden, falls sich negative Auswirkungen auf die Versorgung zeigen.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves, MdB
