Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Innere Sicherheit

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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Sascha S. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Sascha S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
im eigenen und im Interesse des PSV Lüneburger Heide eV bitte ich Sie um eine Stellungnahme zur aktuellen Diskussion zum Thema "Verschärfung des Waffengesetztes" und des " Verbotes von Paintball in Deutschland" . Dabei möchte ich Sie bitten beide Themen getrennt von einander zu betrachten und zu beantworten !
Sollten sie Informationen zum Thema Paintball benötigen , stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung .

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Strathmann
PSV Lüneburger Heide eV

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strathmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach der Tragödie von Winnenden ist das Thema „Verschärfung des Waffenrechts“ wieder in aller Munde. Meiner Meinung nach hat nicht eine mangelhafte Gesetzeslage zu dieser Tragödie geführt, sondern ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht, nämlich die mangelnde Sorgfalt des Vaters des Amokläufers. Dieser Vater hat leider die eindeutigen Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen missachtet. Rechtswidriges Verhalten von Waffenbesitzern lässt sich aber mit keinem noch so scharfen Waffenrecht beheben.

Meiner Meinung nach ist das deutsche Waffenrecht auf der Höhe der Zeit! Wir haben u. a. den Zugang zu Waffen strikt geregelt, und wir haben die Aufbewahrungsvorschriften streng normiert. Bei genauer Betrachtung wird man auch feststellen müssen, dass Amokläufe nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können. Trotzdem muss man alles tun, um dies so weit wie möglich zu verhindern. Deshalb sind bessere Kontrollmöglichkeiten im Gespräch, die letztlich auch im Interesse der Waffenbesitzer sein müssten.

Dabei halte ich aber wenig davon, Waffenbesitzer unter einen Generalverdacht zu stellen, wenngleich sie natürlich besondere Sorgfaltspflichten treffen. Wie in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses vor einigen Monaten bestätigt wurde, stammen lediglich 2 bis maximal 4 Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Schusswaffen aus legalem Besitz. Das Bundeskriminalamt stellt in seinem letzten Bericht zur Polizeilichen Kriminalitätsstatistik zudem insgesamt fest: "Die Verwendung von Schusswaffen weist seit Jahren einen rückläufigen Trend auf, der auf die Novellierung des Waffenrechts im Jahre 2003 zurückgeführt werden kann."

Begrüßenswert finde ich im Rahmen der aktuellen Debatte eine Amnestie bei der Rückgabe illegaler Waffen bzw. die Einführung eines elektronischen nationalen Waffenregisters. Durch die Änderung der EU-Waffenrichtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 sind die Mitgliedstaaten ohnehin verpflichtet, ein computergestütztes Waffenregister einzuführen und darin mindestens für 20 Jahre alle Schusswaffen mit folgenden Daten zu erfassen: Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer, Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers. Ein derartiges nationales Waffenregister ist die zentrale Voraussetzung für eine genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Im Deutschen Bundestag werde ich mich im oben beschriebenen Sinne für eine maßvolle Änderung des Waffenrechts einsetzen.

Das aktuell diskutierte Verbot von Paintball ist für mich dagegen wenig nachvollziehbar. Man kann dazu unterschiedlicher Ansicht sein. Gerichte haben dabei schon von menschenverachtendem Sport gesprochen. Ich selbst sehe das etwas entspannter.

Paintball ist mittlerweile eine Mannschaftssportart mit einer wachsenden Anzahl an Spielern und einer klaren Struktur von der Bundesliga bis zur Bezirksliga. Wenn man die Begründung, beim Paintball wird das Töten simuliert, konsequent anwendet, müsste u. a. auch Fechtsport verboten werden. Zudem haben wir in Deutschland, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, bereits heute die strengsten Auflagen im Bereich Paintball, die meines Erachtens ausreichend sind.

Ich hoffe, dass während der Koalitionsverhandlungsrunden in den nächsten beiden Wochen eine vernünftige Lösung gefunden wird. Im Gegensatz zu meiner Fraktion bin ich nicht der Auffassung, Paintball zu verbieten.

Mit Ihrem Anliegen können Sie sich auch gerne an meinen niedersächsischen Fraktionskollegen Reinhard Grindel, MdB wenden, der Bad Fallingbostel in der nächsten Legislatur im Deutschen Bundestag vertreten wird und derzeit das Thema Waffenrecht als federführender Berichterstatter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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