Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Innere Sicherheit

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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Michael N. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Michael N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

die Bundesregierung plant mit der Verschärfung des Waffengesetzes einen Verbot von Kampfspielen.

Können sie bitte darauf eingehen, was und einem "Kampfspiel" genau zu verstehen ist.

Mir ist nicht klar, ob auch Kampfsportarten unter diesen Begriff fallen.

Ich mache mir große Sorgen, dass zukünftig auch Sportarten, wie Fechten oder Boxen verboten werden könnten. Deutschland würde sich von der internationalen Sportgemeinschaft isolieren. Olympische Spiele auf deutschem Boden wären nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Natzke

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Sehr geehrter Herr Natzke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die sehr berechtigt ist. Als ich von diesem gesetzgeberischen Vorhaben hörte, habe ich mir diese Frage auch gestellt.

Ihre Befürchtung, dass demnächst der Fecht- bzw. Boxsport verboten werden könnte, ist allerdings unbegründet. Der geplante neue § 118a des Ordnungswidrigkeitengesetzes soll nur solche Spiele umfassen, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht erfasst werden die gesellschaftlich anerkannten traditionellen Sportarten, wie etwa das Fechten.

Wie Sie vielleicht meiner Antwort an Herrn Strathmann bereits entnommen haben, unterstütze ich nicht das geplante Verbot von Sportarten wie Paintball. Hier hat sich mittlerweile eine Mannschaftssportart mit einer wachsenden Anzahl an Spielern und einer klaren Struktur von der Bezirksliga bis zur Bundesliga entwickelt. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern haben wir in Deutschland bereits heute die strengsten Auflagen im Bereich Paintball, die meiner Meinung nach ausreichend sind.

Bei den weiteren parlamentarischen Verhandlungen werde ich mich für maßvolle Änderungen bei der Verschärfung des Waffenrechts einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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