Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Verkehr

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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Jörg J. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Jörg J. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

seit Monaten werden durch die GDL insbesondere die Berufspendler im norddeutschen Raum mit nicht mehr nachvollziehberen Lokführerstreiks traktiert, die mittlerweile zu einer bedeutenden Einschränkung der Wohn-u. Lebensqualität besonders im ländlichen Raum führen.

Am ersten Streiktag standen die Fahrgäste bei minus 9 Grad auf dem Bahnsteig und warteten vergebens auf die Züge. In der Folgezeit verschärfte die GDL die Streikmaßnahmen trotz erzielter Verhandlungserfolge stetig durch Streikverlängerung und fehlende Vorankündigung von weiteren Streikmaßnahmen. Es gipfelte zu Beginn dieser Woche darin, dass ohne Vorwarnung um die Mittagszeit ein neuer Streik begonnen wurde, so dass tausende Pendler nicht mehr mit der Bahn nach Hause fahren konnten.

Seitens der GDL wird das Ziel verfolgt, durch die Streiks eine höchstmögliche Belastung der ÖPNV-Kunden zu erreichen. An einer Begrenzung des Schadens für den einzelnen Fahrgast besteht bei der GDL kein Interesse.

Ich unterstelle der GDL, dass sie mit den Streiks das Ziel verfolgt, Mitglieder von konkurierenden Gewerkschaften abzuwerben und so an Macht zu gewinnen.

Ich fordere daher von Ihnen und den anderen ebenfalls angeschriebenen Bundes- Land-u. Kreistagsabgeordneten, die Realisierbarkeit folgender Punkte zu prüfen und sich für deren Umsetzung einzusetzen:

-Die Nutzer des ÖPNV müssen vor unverhältnismäßigen Streikmaßnahmen geschützt werden, da elementare Rechte verletzt werden, die dem Streikrecht zumindest gleichrangig sind.

-Es ist zu prüfen, ob kleine Spartengewerkschaften wie die GDL das Recht behalten sollen, durch Streiks ganze Landstriche und Branchen lahm zu legen.

-Es ist ebenfalls zu prüfen, ob Unternehmen wie Metronom am weiteren Vergabeverfahren im ÖPNV teilnehmen dürfen, da sie ihrem Beförderungsauftrag in eklatant mangelhafter Weise nachkommen und Tarifstreitigkeiten bedenkenlos auf dem Rücken der zahlenden Kunden ausgetragen werden.

Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrter Herr Jostes,

natürlich sind die inzwischen fast regelmäßigen Streiks im öffentlichen Nahverkehr für die betroffenen Pendler ärgerlich. Als regelmäßiger Bahnfahrer bin auch ich häufig davon betroffen. Dennoch bleibt das Streikrecht, so unangenehm und ggf. teuer es für die Betroffenen ist, ein hohes Gut, das nicht aufgegeben werden sollte.

Einer der Hauptgründe für die Streiks der vergangenen Monate durch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) liegt in der Aufhebung der bisherigen Praxis der Tarifeinheit („ein Betrieb, ein Tarifvertrag“) durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) begründet. Der Zehnte Senat hat sich mit seinen Beschlüssen zur Koalitionsfreiheit (gem. Art. 9 Abs. 3 GG) der bereits im Januar 2010 deutlich gemachten Meinung des Vierten Senats angeschlossen (siehe BAG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010, Az.: 10 AS 2/10 - und 10 AS 3/10,-BAG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010, Az.: 4 AZR 537/08 (A) und 4 AZR 549/08 (A)). Damit sind mehrere Tarifverträge innerhalb eines Unternehmens möglich. Das hatte zur Folge, dass die bisherigen "Spartengewerkschaften" stärker wurden bzw. neue gegründet wurden.

Das Urteil des BAG und die Erfahrungen in den vergangenen Monaten haben unter Juristen, Gewerkschaften und Politikern zu kontroversen Debatten geführt. Auch in der Koalition wird wie von Ihnen auch die Frage diskutiert, ob es hinnehmbar ist, dass kleine Berufsgruppen so massiv ihre Partikularinteressen verfolgen dürfen, dass ganz Deutschland darunter zu leiden hat und nicht nur der jeweilige Arbeitgeber. Es ist die Frage, ob und inwieweit das Streikrecht eingeschränkt werden kann und inwieweit durch Streiks andere Rechtsgüter eingeschränkt werden (z.B. die allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG).

Juristisch sind die Streiks aus meiner Sicht nicht zu beanstanden, da ich das Recht des Kunden auf Handlungsfreiheit nicht berührt sehe. Die Anbieter, in Ihrem Beispiel die Metronom AG, hatten einen eingeschränkten Fahrplan angeboten. Etwas anderes blieb ihnen ja nicht übrig. Deshalb kann ich nicht erkennen, dass die Metronom AG ihrem Beförderungsauftrag nicht nachgekommen ist. Zudem bitte ich Sie zu bedenken, dass private Anbieter wie die Metronom AG in weiten Teilen billiger als die Deutsche Bahn AG sein müssen, um konkurrenzfähig zu sein. Ohne eine Konkurrenz würde die Deutsche Bahn wieder eine absolute Monopolstellung erreichen. Dieses hätte vermutlich auch Auswirkungen auf Service und Preise.

Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer, MdB

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