Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Recht

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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Mark P. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

in Ihrer Antwort an Herrn Reppenhagen schrieben Sie am 10.11.2011, dass es verboten sei, feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 cm zu führen. Woher haben Sie diese Erkenntnis? Im § 42a WaffG wird bzgl. der feststehenden Messer eine Grenze von 12 cm Klingenlänge genannt!

Der Rest Ihrer Ausführungen stellt im Wesentlichen die Wiederholung der Gesetzesbegründung dar, ohne auf die konkreten Fragen einzugehen, was ich persönlich sehr schade finde. Wenn ich mich direkt an einen Abgeordneten wende, möchte ich keine Standard-Floskeln, sondern eine Antwort auf meine konkrete Fragen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dies berücksichtigen würden.

Sie schreiben: „Dieses Ziel ist, wenn auch nur mit leichten Rückgängen in den letzten Jahren, erreicht worden.“ Was genau meinen Sie damit? Meines Wissens wird in der PKS die Verwendung von Messern bei Straftaten nicht gesondert erfasst. Wie soll also deren Rückgang gemessen worden sein? Die Tatsache, dass die Polizei weiterhin Einhandmesser beschlagnahmt, beweist doch lediglich die Unwirksamkeit dieses Gesetzes. Wieso glauben Sie, dass eine OWI von mehreren hundert Euro einen Kriminellen davon abhält, ein Messer als Waffe zu missbrauchen, wenn er auch die viel höheren Strafen z. B. für Körperverletzung oder Mord in Kauf nimmt?

Als Beispiel führen Sie die Bedrohungssituation in der U-Bahn an. In der Vergangenheit wurde mehrfach über gewaltbereite Jugendliche berichtet, die friedliche Passanten in der U-Bahn bzw. auf dem Bahnsteig angegriffen, geschlagen und krankenhausreif getreten haben. Von den gefährlichen Einhandmessern war in diesem Zusammenhang nichts zu lesen. Wie soll das Führungsverbot diverser Messer solche Übergriffe reduzieren?

Durch den Ausnahmetatbestand "allgemein anerkannter Zweck" wird der rechtstreue Bürger angeblich nicht eingeschränkt. Können Sie mir mindestens 10 konkrete Beispiele für einen solchen Zweck nennen?

Mit freundlichen Grüß

Mark Padberg

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Sehr geehrter Herr Padberg,

hinsichtlich der Klingenlänge bei feststehenden Messern gebe ich Ihnen recht – es hätte 12cm heißen sollen.

Ihre Kritik, ich hätte nicht alle Fragen ausreichend beantwortet, halte ich für überzogen. Ich habe 2008, als das Waffengesetz hinsichtlich der Messer geändert wurde, bereits auf abgeordnetenwatch ausführlich Fragen beantwortet. Wiederholungen möchte ich mir grundsätzlich sparen. Daher möchte ich auf Ihre Fragen zur PKS ebenfalls auf meine alten Antworten verweisen, die immer noch gültig sind.

Mir erschließt sich grundsätzlich noch nicht, warum Sie und einige wenige andere ein Problem mit dem Verbot des Führens bestimmter Messer in der Öffentlichkeit haben. Warum wollen Sie mit einem Messer mit einer Klingenlänge über 12cm z.B. einer Fußgängerzone rumlaufen? Reichen Ihnen nicht auch 11,9cm? Und warum brauchen Sie ein Einhandmesser? (Rettungskräfte dürfen zudem solche Messer im Dienst mit sich führen. Und als Ersthelfer kommt es auf vielleicht 5 Sekunden, die das Öffnen eines Messers mit beiden Händen länger dauert, nicht an. Wichtiger wären mehr Schulungen, denn viele Ersthelfer vergeuden wegen Unkenntnissen mancher Ersthelferregeln deutlich mehr wichtige Zeit. Zudem gibt es auch "Rettungsmesser" mit abgestumpfter Spitze im Handel.)

Da Sie den Hinweis auf den Ersthelfer in Ihrem Schreiben an den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (siehe BPol-Forum 2.4.2008) aufwarfen, habe ich zu dessen Antwort an Sie vom 9.4.2008 noch zwei Fragen: Wie oft haben Sie bisher als Ersthelfer ein Einhandmesser vor dem Verbot genutzt und wie oft hätten Sie eines nach dem Verbot gebraucht? Und: Haben Sie nach dem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein weitere Kurse besucht, um sich als Ersthelfer weiter zu qualifizieren?

Ich denke, das Verbot, bestimmte Messer in der Öffentlichkeit nicht mehr führen zu dürfen, ist richtig und nicht mit wirklichen Nachteilen für die Allgemeinheit verbunden.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB

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